Sozialversicherungsabgaben bei der Erstellung einer Masterarbeit

2 Antworten

Hallo,

mit der Lohnsteuerklasse hat das sicher nichts zu tun.

Aber Sie haben für mehr als 5 Monate die 20 Stunden überschritten und das heißt für die Kasse erstmal, dass das Werkstudentenprivileg wegfällt und beide Jobs voll sozialversicherungspflichtig sind. Dass der zweite Job im Grund zum Studium gehört, ist hier nicht vorgesehen.

Viel Glück

Barmer

Das dürfte das Problem sein: Wird die Vergütung für eine vom „Diplomanden“ erbrachte Arbeitsleistung gezahlt, liegt ein Arbeitsverhältnis sowie ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis und damit Beitragspflicht vor. Vorsicht ist geboten, wenn der Diplomand eine monatliche oder nach Stunden bemessene Vergütung erhält. Dies kann ein Indiz für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses darstellen. Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Vergütung in einer Summe am Ende bzw. bei Überlassung der Diplomarbeit zu zahlen. Bei der Vertragsgestaltung sollte man diesbezüglich achtsam sein und einen Juristen hinzuziehen.

guckst du mal hier:

http://www.frag-den-mueller.de/2012/07/09/diplomanden-bachelor-und-masterarbeit/