Was muss ein Mitgründer und Gesellschafter beachten wenn er aus der GmbH aussteigen will?

1 Antwort

Ich weiß nicht, ob das in gammoncracks Link steht (ist mir zuviel zu lesen)...

Wenn der Gesellschaftervertrag keinen Austritt eines Gesellschafters vorsieht, bleibt nur die Kündigung der Gesellschaft. Deren Folge ist die Auflösung der GmbH. Dadurch erübrigt sich auch die Frage, wie der ausscheidende Gesellschafter entschädigt wird.

So ein Procedere habe ich vor längerer Zeit erlebt und mich (abgesehen von der Erleichterung für mich) gewundert, warum der Notar einen solchen Vertrag als Standardvorlage verwendet.

gammoncrack  06.04.2013, 15:58

Ich weiß nicht, ob das in gammoncracks Link steht (ist mir zuviel zu lesen)...

Ging mit genau so - sah aber gut und informationsreich aus :-)

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