Wäre Börsenhandel durch Zeitreisende als Insiderhandel oder Marktmanipulation zu werten?
Angenommen, eine Person reist aus der Zukunft in die Gegenwart zurück und nutzt ihr Wissen über künftige Kursentwicklungen, Unternehmensereignisse oder wirtschaftliche Krisen, um gezielt an der Börse zu handeln und Vermögen aufzubauen: Würde ein solcher Fall rechtlich als Insiderhandel oder Marktmanipulation eingestuft werden – obwohl keine Informationsbeschaffung im klassischen Sinne stattgefunden hat? Gibt es juristische Definitionen oder Theorien, die auf solch hypothetische, aber interessante Szenarien anwendbar wären?
1 Antwort
Ich würde dem Zeitreisen raten einfach die Zeitung mitzubringen, aus der er die Information hat, die zum Kursverfall, oder zur -Steigerung geführt hat, um zu zeigen, dass es sich um eine frei verfügbare Information handelt.
Es ist vergleichbar damit, dass mir ein im Zuge einer USA Reise, bei der ich ein Indianerreservat besuche, ein Medizinmann sagt, dass der San Andreas Graben im August von einem Erdbeben erschüttert wird udn ich daraufhin durch Optionsgeschäfte auf dortige Unternehmen ein risiges Geschäft mache, weil deren Aktien ja verfallen werden.
Es ist, wie es ist und man sollte kassieren.