Verrechnungsscheck?

1 Antwort

Nach Ablauf der Vorlegungsfrist kann die bezogene Bank Scheckeinlösung verweigern, braucht es aber nicht.

Selbst wenn Einlösung verweigert wird ist das Geld nicht verloren. Der Aussteller des Schecks wird doch aus irgendeinem Rechtsgrund, zum Beispiel Kaufvertrag, zur Zahlung verpflichtet sein und ist das bis zur erfolgten Zahlung weiterhin.