Übertragungsvertrag?
Mein Vater und Mutter 74j. hatten einen Erbvertrag ,mein Vater verstarb und ich wurde in diesem Vertrag Enterbt, das Haus soll meine Schwester erben ich bekam 1/8Pflichtteil. Den ich sofort einglagte. Seit dem auch kein Kontakt mehr. Meine Mutter ist(noch) im bestitz der immobilie (Grundbuch Eintrag) jetzt hab ich gehört das sie die Immobilie an meine Schwester laut einem ÜBERTRAGUNGSVERTRAG übergibt das Grundstück u. Haus hatt laut Gutachten einen Wert von ca.160000t. Mutter hätte lebenslanges Wohnrecht und die Schwester würde die GRUNDPFLEGE übernehmen ihren Anteil von Vater würde sie sich verrechnen lassen. Somit ist der Wert mit Wohnrecht, u. Pflege belastet. Ist das eine Schenkung oder Kauf.
Bleibt da für mich über Haupt was hängen, sprich kann ich da Ansprüche geltend machen ich geh mal davon aus das sie noch ein Testament hat, wo ich Enterbt werde und die Schwester Alleinerbin wird oder vlt. schon ist.
Danke im voraus
1 Antwort
Zu Lebzeiten kann Deine Mutter mit ihrem Eigentum tun und lassen, was sie möchte - mithin dieses auch "übertragen" sprich verschenken.
Du kannst max. im Falle des Todes Deiner Mutter vor Ablauf von 10 Jahren von einem Pflichtteilergänzungsanspruch "profitieren" ..... der jedoch über die Jahre hinweg immer geringer werden wird:
https://www.haus.de/geld-recht/pflichtteilsergaenzungsanspruch-32360
Der Wert der Schenkung vermindert sich um die genannten Positionen. Der Anteil, den sie geerbt hat, wird ihr natürlich nicht geschenkt. Der Kaptitalwert des Wohnrechts beträgt Jahreskaltmiete mal 9,815. Den Gegenwert der Pflege, da weiss ich nicht, wie man das berechnet.
Und der Restwert der Schenkung schmilzt eben mit jedem Jahr um 10% ab, was den Pflichtteilergänzungsanspruch angeht.
Hat sie nicht mit dem Anteil vom Vater, den Restbetrag der immobielie gekauft?? Dann wäre es doch keine Schenkung sondern Kauf (Vertrag ist doch immer ein Geschäft