Verkauf der Haushälfte an Schwester bei lebenslangen Wohnrecht der Eltern?

2 Antworten

Der Kaufpreis ist nicht von den Umständen abhängig, sondern richtet sich nach dem Marktwert. Also nehmen wir mal an, der Wert des Hauses ist 600.000,- Euro, so ist der Kaufpreis für Deine Hälfte 300.000,- Euro, was für die Grunderwerbsteuer wichtig ist.

Die Frage ist daher nur, wie viel Deine Schwester noch in Geld dazu zahlen muss, denn der Wert des Wohnrechts wird als Teildes Kaufpreises angerechnet.

Bei einem Wert der Immobilie schätze ich die ortsübliche Kaltmiete auf ca. 12.000,- bis 15.000,- Euro pro Jahr (für Einfamilienhäuser zahlt man z. Zt. die 40-50fache Jahresmiete).

Der Vervielfältiger für Deine Mutter (der für den Vater wäre schlechter), ist 12,374 bei einem Alter von 66. Das Wohnrecht hat also einen Wert zwischen 148.488,- und 185.610,- Euro. Die exakte Jahresnettokaltmiete müsst Ihr ggf. noch ermitteln.

Den Rest bis zu 300.000,- hätte die Schwester zu zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für die Antwort, aber ganz verstehe ich sie nicht. Meiner Tochter gehört ja bereits das halbe Haus seit einigen Jahren. Wieviel ist jetzt für meine Schwester für die zweite Hälfte zu bezahlen, zur Bewertung für das FinAmt unter Berücksichtnahme des o.a Wohnrechts. Doch nicht 300.000.- sondern......

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@hokus1

Das habe ich doch geschrieben. 300.000,- (Wert des halben Hauses) abzüglich des anteiligen Wohnrechts aber das muss wie ich es beschrieben habe noch genau berechnet werden. Nach meiner Schätzung ist es zwischen 148.488,- und 185.610,- Euro, also ein halb davon ist vom Kaufpreis abzuziehen, somit ein Betrag zwischen 74,244,- und 92.805,- Euro. Genau kann ich es nicht berechnen, weil ich praktisch nichts über das Haus weiß. Weder wo es ist, noch wie groß die Wohnfläche ist, noch der Erhaltungszustand und das dortige Mietniveau.

Eine Glaskugel habe ich nicht und aus dem Kaffeesatz kann ich nicht lesen.

Es geht bei Euch um mehrere hunderttausend Euro, warum geht Ihr nicht zu einem Berufskollegen von mir und investiert 500,- Euro für eine Beratung wo alle Details auf dem Tisch liegen, anstatt hier kostenlos, mit wenigen Details eine perfekte Antwort zu erwarten und die Antwort dann nicht einmal komplett zu lesen.

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@hokus1

Das ist nett. Kostenlos eine top Antwort bekommen, die auch noch wegen unklarer Datenlage ziemlich umfangreich ermittelt werden muss und dann auch noch beschweren.

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Für die Berechnung, die kompliziert ist, wird nur ein Elternteil herangezogen.

Und zwar die Person die laut "Sterbetafel" die längste Lebenserwartung hat.

Pauschal gehe ich mal, ohne es berechnet zu haben, von 100.000 bis 150.000 Euro aus, die zum Abzug kommen.

Aber diese Summe geht ja dann noch durch zwei, wird auf Dich und Deine Schwester aufgeteilt, also 50.000 bis 75.000 Euro beträgt dann Dein Anteil. So mal grob geschätzt.