Tochter über Snapchat belästigt und gedroht?

3 Antworten

Ja, auf jeden Fall anzeigen.

Kann man diesen Arsch ausfindig machen??

Kommt darauf an, wie intelligent er vorgegangen ist. Aber da sexuelle Triebhaftigkeit meistens die Denkfähigkeit beeinträchtigt, dürften die Chancen nicht so ganz schlecht stehen. Und das ist auch ein Sachverhalt, bei dem sich die Polizei auch durchaus Mühe geben wird, den Täter zu ermitteln. Im Raum stehen hier zwischen einem und zehn Jahren Haft.

Anzeigen, ja, was auch sonst!

Alles andere ist doch erst einmal nebensächlich!!!

Zur Polizei! Sofort!!