Steuerrecht. Muss ich die Steuerschulden meines Exmannes tragen (getrennt lebend)
Hallo, mein Ex-Mann (seit 3 Jahren getrennt, Scheidung seit Dezember 2012) eingereicht, hat mit seiner Selbstständigkeit (ich habe nichts unterschrieben) mehrere T€ Steuerschulden gemacht. Er ist jetzt insolvent, die Firma geschlossen. Wir sind noch verheiratet, er hat sich nie umgemeldet, obwohl wir seit 3 Jahren getrennt sind. Kann das Finanzamt jetzt an mich herantreten und die Rückzahlung der Steuern verlangen, kann dieses mein Gehalt pfänden? Die Einkommensteuererklärung wurde immer vom Steuerberater gemacht und wir wurden bis dato zusammen veranlagt. Steuerklassen haben wir auch so belassen (3/5). Wie kann ich mich schützen? Dazu noch der Hinweis, dass ich alleinerziehend bin, keinen Unterhalt bekomme (da er zu wenig verdient) und bereits 2 Kredite für ihn abzahle, die ich mit unterschrieben hatte.
3 Antworten
Zunächst muss man die Art der Steuerschulden unterscheiden. Die betrieblichen Steuern, insbesondere die Umsatz- und Gewerbesteuern sind persönliche Schulden des Betriebsinhabers/Ehemannes. Die Ehefrau schuldet nicht selbst und haftet auch nicht (Haftung= Einstehen für fremde Schuld)
Die Schulden sind rechtlich nur entstanden, wenn wirksame Steuerbescheide vorliegen, die den Beteiligten im Rechtssinn auch zugegangen ist. Bei einem Getrenntleben ist der Steuerbescheid dem getrennt lebenden Partner oft gar nicht wirksam zugegangen/bekannt gegeben. In diesem Fall gilt der Bescheid im rechtlichen Sinn als nicht zugegangen und wird nicht wirksam. Das Finanzamt kann dies natürlich nicht wissen. Den wirksamen Zugang muss jeder für sich selbst prüfen.
Beruft man sich erfolgreich auf eine nicht wirksame Bekanntgabe, muss das Finanzamt diese wiederholen. Alle Fristen liefen dann gar nicht erst an. Gegen die Bescheide kann mach also Einspruch einlegen bzw. direkt die getrennte Veranlagung beantragen. Die Einkommensteuer ist im Fall der Zusammenveranlagung eine gemeinsame Schuld. Hier gibt es zwei wesentliche Möglichkeiten. Wenn die Bescheide noch nicht bestandskräftig sind, kann nachträglich eine getrennte Veranlagung erfolgen. Hiernach hat jeder seinen eigenen Steuerbescheid und seine eigene Steuerschuld/Erstattung.
Wenn die Bescheide nicht mehr änderbar sind, gibt es die Möglichkeit eines Aufteilungsantrages. Auch hiernach hat jeder seine "eigene" Schuld. http://www.steuerberater-quermann.de/?c=5&sub=20
Wenn Ihr als Ihr verheiratet wart, die Einkommensteuer gemeinsam erklärt habt, haftest Du gesamtschuldnerisch auch für seinen Anteil. Will heißen gemeinsam erklärte Steuern müssen gezahlt werden. Wenn Dein ex Mann bis zur Scheidung nicht gezahlt hat, wird das Finanzamt auf Dich zukommen und die Steuern von Dir verlangen. Für die Zeit nach der Scheidung hast Du alles in trockenen Tüchern.
Gerade so ist es nicht. Eben um aus der gesamtschuldnerischen Haftung für Steuern aus einer gemeinsamen Steuererklärung herauszukommen, gibt es die Möglichkeit des Aufteilungsantrages.
Selbständigkeit heisst? Er hat eine Firma gegründet und die ist jetzt pleite?
Du sprichst von Steuerschulden. Aber welche Schulden sind das genau? Steuerschulden der Firma? Seine Steuerschulden?
So ist die Frage noch zu ungenau. Hier wird nicht klar, wer denn der Schuldner ist.
Dein Steuerberater weiss es sicherlich.