Lohnsteuerhilfeverein - Steuererklärung einsehen?

3 Antworten

Was hat denn der Lohnsteuerhilfeverein gesagt, als Sie eine Kopie der Erklärung erbeten haben?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Natürlich musst du die Erklärung sehen. Du musst Sie doch auch unterschreiben? Ist zumindest in unserer Kanzlei so...

Wenn du nicht selbst über Elster übermittelst, kannst du auch nichts abrufen. Du hast ja gar keinen Account.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

bei uns in der Kanzlei wird keine einzige Erklärung mehr unterschrieben ....

wozu auch, sind elektronisch zu übermitteln.

Freigabe erfolgt über eine Bestätigung

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@wurzlsepp6682

Wie stellt ihr nachweisbar sicher, dass die Mandanten auch von dem wissen, was genau ihr übermittelt? Mit einer Bestätigung a la "wird schon passen" seid ihr doch nicht auf der sicheren Seite, oder?

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Ja klar, du sollst die Erklärung nicht sehen.

Sonst könntest du sie nächstes Jahr als Vorlage nehmen und über Elster selbst erstellen.

was soll der Quatsch?

Die rechtliche Grundlage zur Datenübermittlung im Auftrag ist in § 72a i.V.m. §§ 87a bis 87d AO geregelt. Danach müssen dem Mandanten die zu übermittelnden Daten in verständlicher Form vorgelegt werden.

Ohne Vorlage der Erklärung hat der Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein ein riesengroßes Problem!

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