Getrennt lebend, Ehemann Selbstständig, Gewinn-Verlustrechnung Unterschrift b.Finanzamt stornieren ?
Hallo, Meine Frage bezieht sich auf die Gewinn-und Verlustrechnung beim Finanzamt, dazu muss ich aber etwas weiter ausholen. Mein von mir getrennt lebender Ehemann hat eine eigene Firma, für die er allerhand absetzen kann. .. Ich gehe seit 10 Jahren tageweise arbeiten, ansonsten noch bei anderen Leuten putzen. Ich lebe seit 10 Jahren von meinem Mann getrennt, aber im gleichen Haus in verschiedenen Wohnungen mit meinen 3 Kindern unter 18 Jahren, um die er sich nur telefonisch kümmert, da er ja soooo beschäftigt ist mit seinem eigenen Betrieb, er hat aber den Elan abends jedes Wochenende wegzugehen, na ja ist ein anderes Thema. Für dieKinder bekomme ich 400Euro Unterhalt von meinem Mann (+ganzes Kindergeld) Bis jetzt war es immer so, dass ich seine Gewinn-und Verlustrechnung mit unterschrieben habe, wegen der Rente und dem Geschäft.... Er zahlt die Nebenkosten (Strom und Wasser) für die von mir bewohnte Wohnung, Telefon, mein Auto Benzin und Versicherung+ Steuer zahle ich. Meine Frage wäre, wie lange rückwirkend kann ich beim Finanzamt meine Unterschrift stornieren lassen, so dass der Steuerbescheid ungültig ist, da ich in Zukunft eine eigene Steuererklärung machen möchte, wenn bei meiner auch nur 30 Euro plus rauskommen würde wäre das ja schon was. (bei seiner ist immer 0,00 Euro rausgekommen. Ich zahle für meine Tochter das Schulgeld (ca. 50 Euro im Monat). monerl
2 Antworten

Überlege Dir gründlich, ob Du diesen Schritt wirklich gehen willst, denn die Folgen sind viel weitreichender als Du er Dir vorstellst. Der steuerliche Aspekt ist der eine - bedenke aber auch, dann wird nicht mehr die Steuerklasse 3/5 zugrunde gelegt sondern für jeden die Steuerklasse 1. Ob es dann noch zu einer Steuerrückzahlung reicht ist offen. Aber solange ihr auf dem Papier zusammen lebt hast Du auch im Rahmen des Zugewinns Anspruch auf Rente. Und wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?

Mit der nachträglichen Änderung (vermutlich meinst Du die Unterschrift unter die einommensteuererklärung, denn seine Gewinnermittlung wirst Du wohl kaum unterschreiben, oder bist Du etwa auch Mitunternehmerin), wäre ich vorsichtig.
Für Dich wäre es zwar ein strafbefreiende Selbstanzeige, aber da ihr, wie Du schreibest, seit 10 Jahren getrennt lebt, steht Euch seit dem die Zusammenveranlagung nicht mehr zu.
Folgen:
Für Dich vermutlich keine. Du schreibst zwar nciht, wie hoch Deine einkünfte sind, ob die Putzstellen pauschal versteuert werden.
Es wäre möglich, das erhebliche Steuernachzahlungen für Deinen Mann herauskommen udn evtl. geringe Erstattungen für Dich.
Reine Annahmen, weil wie gesagt ja keinerlei Summen genannt sind.
Für die Zukunft kein Problem, aber für die Vergangenheit, ein Problem.