Schule?

3 Antworten

Seit es die §202a-d StGB gibt, sind Hacking und damit verbundene Aktivitäten des unbefugten Zugriffs auf IT-Ressourcen ganz offiziell Straftaten. Zwar verstehen viele Richter im Detail noch nicht die Sachlagen, die hier den Straftatbestand erfüllen, aber die Polizei als Strafermittlungsbehörde ist - angeleitet durch die Staatsanwaltschaft - für die Ermittlung zuständig.

Wenn ein Anfangsverdacht besteht, kann dies durchaus verwendet werden, um bestimmte Schüler zuerst zu prüfen. Sollte sich der Verdacht erhärten, ist das Ermittlungsziel erst mal erreicht. Es werden dann auch nicht alle Schüler einer Prüfung unterworfen - es sei denn, es besteht Grund zu Annahme, dass es sich um ein Kollektiv von Schülern bei diesem Hackingversuch oder -vorgang handelte.

Es ist aber Humbug, wenn der Logineo-Account von Schülern geprüft wird, da dort keine Möglichkeit besteht, Daten aus einem anderen Account zu nutzen oder einzusehen. Das Hacking des Lehrerin-Accounts erfolgte sehr wahrscheinlich von einem anderen Gerät aus - und nicht unter Verwendung der App.

Justice213 
Fragesteller
 27.10.2023, 20:06

Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Mein Sohn hat seine Unschuld der IT Lehrerin bewiesen. Dennoch stört es mich sehr, da er seit Jahren gemobbt wird und man ihm ständig Steine in den Weg legt.

Vielen Dank

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Frage die Schulleitung!

Hier ist niemand Hellseher!!

Justice213 
Fragesteller
 27.10.2023, 19:06

Vielen Dank für den Hinweis

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Sag doch gleich , dass Du es warst , ansonsten würdest Du nicht fragen 😎

Justice213 
Fragesteller
 27.10.2023, 19:07

Mein Sohn war einer der Schüler

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classica  29.10.2023, 09:52
@Justice213

Ist er evtl Computer afgin und möcht IT studieren ? 😜😎?

Auch am Flughafen muss man bei Generalverdacht sein Handy rausrücken , mir wäre es Wurscht , habe nix zu verbergen :)

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