Schimmelbefall in Gemeinschaftskeller WEG?

2 Antworten

Das ist natürlich ein mehrschichtiges Problem:

Die WEG kann den widerborstigen Eigentümer gerichtlich in Anspruch nehmen.

Gegen den Mieter dieses Eigentümers kann die WEG mangels Rechtsgrundlage das nicht. Da müßte man den Eigentümer verpflichten, seine Rechte als Vermieter auszuüben.

Deine Vorstellung, man müsse durch Schimmel befallene Gegenstände notwendigerweise entsorgen hat weder eine rechtliche noch eine tatsächliche Rechtfertigung:

Schimmelpilze sind überall in der Luft. Nicht die sind das Problem, sondern die Umweltbedingungen auf die sie treffen. Hier ist es ja offenbar so, dass der Keller aus Gründen die wir nicht kennen feucht ist. Wenn diese Ursache beseitigt ist, fehlen dem Schimmelpilz die Umweltbedingungen die er zu seiner Ausbreitung braucht. Eine "Ansteckung" durch verschimmelte Sachen ist faktisch unmöglich.

"Wegen diesem Eigentümer konnte eine bereits geplante Reinigung des Kellers durch den Bauträger nicht durchgeführt werden.

Aussage Mieter "Er sieht keinen Schimmel, also gibt es auch keinen"

Was denn nun? Eigentümer oder Mieter?