Schimmelbefall in Gemeinschaftskeller WEG?
Hallo,
Die Situation. In einem unserer Gemeinschaftskeller (mit ca. 8 Kellerabteilen) gibt es einen Schimmelbefall.
Der Bauträger hat bereits einen Fehler seinerseits eingestanden und würde den Fehler beheben bzw besagten Keller auch reinigen lassen.
Für die Reinigung müssen die Keller Abteile aber geräumt werden. Fast alle Eigentümer mit Kellerabteilen in besagtem Raum haben diese bereits geräumt und die vom Schimmel befallenen Sachen entsorgt und gehen aus gesungheitlichen Gründen auch nicht mehr rein.
Es gibt jedoch einen Eigentümer der sich sträubt seinen Keller zu Räumen. Wegen diesem Eigentümer konnte eine bereits geplante Reinigung des Kellers durch den Bauträger nicht durchgeführt werden.
Aussage Mieter "Er sieht keinen Schimmel, also gibt es auch keinen"
Wie können wir als WEG vorgehen den Eigentümer zu zwingen besagten Keller zu räumen. Wie gehen wir vor um sicher zu stellen das der Inhalt des Kellers nicht einfach wo anders hingestellt wird und der schimmel auf den Sachen weiter verteilt wird. Und wie können wir sicherstellen das die vom Schimmel befallenen Sachen nicht einfach wieder eingeräumt werden?
VG
2 Antworten
Das ist natürlich ein mehrschichtiges Problem:
Die WEG kann den widerborstigen Eigentümer gerichtlich in Anspruch nehmen.
Gegen den Mieter dieses Eigentümers kann die WEG mangels Rechtsgrundlage das nicht. Da müßte man den Eigentümer verpflichten, seine Rechte als Vermieter auszuüben.
Deine Vorstellung, man müsse durch Schimmel befallene Gegenstände notwendigerweise entsorgen hat weder eine rechtliche noch eine tatsächliche Rechtfertigung:
Schimmelpilze sind überall in der Luft. Nicht die sind das Problem, sondern die Umweltbedingungen auf die sie treffen. Hier ist es ja offenbar so, dass der Keller aus Gründen die wir nicht kennen feucht ist. Wenn diese Ursache beseitigt ist, fehlen dem Schimmelpilz die Umweltbedingungen die er zu seiner Ausbreitung braucht. Eine "Ansteckung" durch verschimmelte Sachen ist faktisch unmöglich.
"Wegen diesem Eigentümer konnte eine bereits geplante Reinigung des Kellers durch den Bauträger nicht durchgeführt werden.
Aussage Mieter "Er sieht keinen Schimmel, also gibt es auch keinen"
Was denn nun? Eigentümer oder Mieter?