Sachbeschädigung, welche Versicherung ist dafür zuständig?

2 Antworten

Schäden am Gebäude sind Sache der Gebäudeversicherung des Eigentümers. Diese reguliert zum gleitenden Neuwert.

Diese wiederrum würde bei dir Regress fordern, da der Schaden schuldhaft durch dich begangen wurde (§ 823 BGB). Diese Regressforderung kannst du über deine Privathaftpflicht abwicklen lassen.

Hast du keine, läufst du sehr leichtsinnig durchs Leben.

Es liegt hier KEINE Sachbeschädigung nach § 303 StGB vor, denn diese bedingt als zwingendes Tatmerkmal den Vorsatz zur Schädigung. Auch wäre dann deine Versicherung raus, die leistet nämlich bei Vorsatz nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Vermutlich deine Privathaftpflicht

MrsMurphy  23.05.2018, 17:20

Genau. Für Schäden die man 3. zufügt, ist die Privathaftpflichtversicherung zuständig.

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