Rückforderungsrecht und der Bezug auf den Pflichtteil?

1 Antwort

Welches Rückforderungsrecht?

Und: eine Abschmelzung von 10 % pro Jahr gibt es nicht beim Pflichtteilsanspruch, sondern beim Pflichtteilsergänzungsanspruch, das ist nicht dasselbe.

Es wäre wohl hilfreich, wenn Du den Sachverhalt mal vvvv - von vorn, vollständig und verständlich schildern würdest

JoergQuaas 
Fragesteller
 08.08.2023, 20:12

Hallo Eifelia, hier der Sachverhalt.

Die Mutter möchte ihr Haus zu Lebzeiten an die Tochter übergeben, der Sohn ist verstorben und seine beiden Kinder sind noch da. Die Tochter hat schon sehr lange die Mutter zu Hause gepflegt. Es sind nicht ausreichend Mittel zwecks Ausgleichszahlung vorhanden. Lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht wird eingeräumt. Die Vorstellungen der Ausgleichszahlung gehen doch zu weit auseinander und die Pflege wird eher zu gering bewerte, um einen Kompromiss zu erzielen.

Wenn jetzt das Haus übertragen wird, geht der Erbteil des verstorbenen Bruders an dessen Kinder über. Wie hoch ist dieser (evtl.nur der Pflichtteil, sofern nichts anderes festgelegt wird?), woran wird dieser Erbteil gemessen. Oder wird dieser Anspruch dann der Pflichtteilergänzungsanspruch. Alles andere soll im Erbfall aufgeteilt werden.

Das Rückforderungsrecht räumt der Mutter unter bestimmten Bedingungen z.B. beim Tot der Tochter eine Rückübertragung ein, damit sie neu verfügen könnte.

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