Quad gekauft und Verkäufer hat keine Mängel angegeben?

2 Antworten

ein Ausschluss von Gewährleistung bedeutet NICHT(!!!) dass man Mängel verschweigen kann und sich damit dann raus aus der Affäre zieht. Nach dem Motto "selbst schuld, gekauft wie gesehen". Du konntest dich nur im Rahmen einer Probefahrt vom aktuellen Zustand überzeugen. Da kann man nicht beurteilen, ob das Fahrzeug Öl verliert, wenn es bis oben hin aufgefüllt war. oder wer steht stundenlang daneben und beobachtet ein tröpfeln oder misst nach?

Wenn es so ein massiver Ölverlust ist, muss ihm der Mangel bekannt gewesen sein bei Verkauf, dann kannst du den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Hier dürfte davon auszugehen sein, dass Dir besagte Mängel böswillig verschwiegen wurden.

Ich würde die Rückabwicklung des Vertrages fordern - mal davon abgesehen, dass die Sachmängelhaftung hier keinesfalls rechtssicher ausgeschlossen wurde. Der nur seinerseits ausgefüllte Vertrag ist ohne Deine Unterschrift hinsichtlich der Sachmängelhaftung irrelevant.