Solange keine schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, gelten nach meinem Rechtsempfinden die gesetzlichen Bestimmungen. Gibt es keine Zeugen (Mitbewohner) die das Gespräch mitbekommen haben? Vielleicht kannst du anhand der quasi "ungemahnten Mietforderungen" belegen, dass Einigkeit bestand zwischen dir & dem Vermieter. Wäre es strittig hätte er ja die offene Miete bei dir gemahnt.

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