Mir wurde die Wunschklinik Reha Maßnahme nach 12 Wochen warten abgelehnt. Soll ich eine Sozialklage einreichen und wie ist die Regelung von Ferien in der Kur?
Die RV hat abgelehnt,empfiehlt mir,die vorgeschlagen Klinik zu nehmen,nun befürchte ich,dass diese in den ferien keinen platz hat,ausserdem ist es keine seeklinik,soll ich über sozialklage neu probieren,seeklinik zu bekommen,das dauert doch Jahre und ich bin schon über 1 1/2 Jahre krank,die kur wurde schon 2 mal verschoben (kurunfähig,schuleinführung)...wenn die genannte klinik in den ferien keinen platz hat,fehlen die kinder wieder an der schule,außerdem sagte diese klinik mir,dass immer die ferien des Bundeslandes des kurortes gelten,egal,onb in unserer heimat ferien sind...da hätten meine kinder nicht mal 2 wochen ferien...weiß jemande Rat? Darf man als ausgesteuerte alg 1 empfängerin eine reha ablehnen?
1 Antwort
Eine Klage sollte nicht erforderlich sein.
Dir steht nach § 9 SGB IX ein Wahlrecht definitiv zu.
Bitte arbeite diese Seite: https://www.rehazentrum-bb.de/patientenberatung/wunsch-und-wahlrecht.html mal komplett (auch die dort angegeben Links zu weiteren Unterseiten) durch.
Es gibt sogar Fomulierungshilfen für die entsprechenden Schreiben an die DRV.
Wichtig:
- Deine Wunschklinik sollte zertifiziert und geeignet sein, die notwendige Reha-Behandlung auch durchzuführen.
- Zuzahlungsansinnen der DRV (wegen z.B. höherer Kosten) sind definitiv im Gesetz nicht vorgesehen, da das Sachleistungsprinzip gilt. Also nichgt bange machen lassen ..;-)
- Da dein Antrag bereits abgelehnt wurde, hier ein Link zu dem nun richtigen Verhalten: https://www.rehazentrum-bb.de/patientenberatung/wunsch-und-wahlrecht.html
Last but not least: Hier ein Link zu einem Ministerrundschreiben bzgl. Recht auf Wahl-Rehaklinik: https://www.rehazentrum-bb.de/images/pdfs/bundesgesundheitsministerium-zum-thema-reha-wahlrecht.pdf
Ist zwar schon aus 2007 - aber ggf. sollte man dem zuständigen Sachbearbeiter die Lektüre empfehlen ..;-)