Mir wurde die Wunschklinik Reha Maßnahme nach 12 Wochen warten abgelehnt. Soll ich eine Sozialklage einreichen und wie ist die Regelung von Ferien in der Kur?

1 Antwort

Eine Klage sollte nicht erforderlich sein.

Dir steht nach § 9 SGB IX ein Wahlrecht definitiv zu.

Bitte arbeite diese Seite: https://www.rehazentrum-bb.de/patientenberatung/wunsch-und-wahlrecht.html mal komplett (auch die dort angegeben Links zu weiteren Unterseiten) durch.

Es gibt sogar Fomulierungshilfen für die entsprechenden Schreiben an die DRV.

Wichtig:

  • Deine Wunschklinik sollte zertifiziert und geeignet sein, die notwendige Reha-Behandlung auch durchzuführen.
  • Zuzahlungsansinnen der DRV (wegen z.B. höherer Kosten) sind definitiv im Gesetz nicht vorgesehen, da das Sachleistungsprinzip gilt. Also nichgt bange machen lassen ..;-)

Last but not least: Hier ein Link zu einem Ministerrundschreiben bzgl. Recht auf Wahl-Rehaklinik: https://www.rehazentrum-bb.de/images/pdfs/bundesgesundheitsministerium-zum-thema-reha-wahlrecht.pdf

Ist zwar schon aus 2007 - aber ggf. sollte man dem zuständigen Sachbearbeiter die Lektüre empfehlen ..;-)