Mahnbescheid Gericht trotz Ratenzahlung an EOS?

2 Antworten

Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid gegenüber dem Amtsgericht macht nur Sinn, wenn die Forderung unbegründet ist. Insbesondere müssen die bereits gezahlten Raten bei der Höhe der Forderung berücksichtigt werden.

Möglicherweise will EOS nur vor Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist einen Titel haben, aber gar nicht vollstrecken. Ein Titel wäre dann ja 30 Jahre lang gültig. Den Titel haben sie dann gesichert, falls Du die Raten nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr zahlst.

Lege Widerspruch ein.

Es geht um die gleiche Schuld?

Die Ratenzahlugnsvereinbarung ist ein vertrag.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung