Leistungsentnahme Buchführung?

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Eine Kostenlose Beratung eines Anwalts(oder Steuerberaters) für einen Verwandten ist umsatzsteuerlich-und auch einkommensteuerlich nicht relevant.

Theoretisch wäre die Nutzung meines Bürocomputerseines eine Leistungsentnahme (entsprechend beim Anwalt), aber das wird kein Finanzbeamter erfassen.

Eine Leistungsentnahme im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, sind die einkommensteuerlichen Privatanteile der z. B.Telefonkosten,der Kfz-Nutzung usw.

Analog sind Warenentnahmen z.B. Brot, Brötchen, Kuchen bei einem Bäcker für den eigenen Haushalt, eben gleichgesetzt mit dem Verkauf von Waren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
xLuana 
Fragesteller
 06.10.2023, 23:03

Danke !

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