Leistungsentnahme Buchführung?
Hallo, ich sitze vor einer Aufgabe in der mir mein Lehrbuch usw nicht weiterhilft.
Wie ist eine Leistungsentnahme durch den Unternehmer zu buchen und zu bewerten wenn es seine eigene Arbeitskraft betrifft.
z.B. Ein Anwalt berät unentgeltlich einen Verwandten .
Habe auf Haufe.de gelesen das es sich dabei nicht um eine Leistungsentnahme handelt.
In §3(9a)°2 UStG steht ja aber .. "Einer Leistung gegen Entgelt werden gleichgestellt .. die unentgeltliche Leistung durch den Unternehmer ..."
Kann mir jemand sagen wie das zu buchen wäre ? Und wenn man es nicht bucht , warum nicht mit Gesetzangabe ?
1 Antwort
Eine Kostenlose Beratung eines Anwalts(oder Steuerberaters) für einen Verwandten ist umsatzsteuerlich-und auch einkommensteuerlich nicht relevant.
Theoretisch wäre die Nutzung meines Bürocomputerseines eine Leistungsentnahme (entsprechend beim Anwalt), aber das wird kein Finanzbeamter erfassen.
Eine Leistungsentnahme im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, sind die einkommensteuerlichen Privatanteile der z. B.Telefonkosten,der Kfz-Nutzung usw.
Analog sind Warenentnahmen z.B. Brot, Brötchen, Kuchen bei einem Bäcker für den eigenen Haushalt, eben gleichgesetzt mit dem Verkauf von Waren.