Krankenkassenbeiträge?

1 Antwort

Das ist so üblich und ich halte das auch für richtig.

Du warst 7 Monate pflichtversicherter Angestellter und hast, wie jeder andere, die Arbeitnehmeranteile auf den Bruttolohn gezahlt.

Nun möchtest Du quasi eine Neuberechnung und Teilerstattung Deiner Pflichtversicherungsbeiträge aufgrund des Gesamtjahres? Sicher nicht.

Andersrum gäbe es übrigens auch keine Neuberechnung, also wenn Du 7 Monate nur 600 brutto Gehalt gehabt hättest und in den 5 Monaten der Selbständigkeit 50.000 Gewinn gemacht hättest. Dann müsstest Du für die Monate der Anstellung auch nicht nachzahlen.