Kann man denn eigentlich so betrunken oder bekifft Auto fahren dass man schuldunfähig ist?

1 Antwort

Zu Rauschgiften kenne ich keine Vorschriften.

Wer sich so besäuft, dass er nicht mehr zurechnungsfähig ist, der fällt unter § 323a StGB:

§ 323a StGB sieht eine Geld- oder Freiheitsstrafe bei Vollrausch vor. Es droht demnach eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, wenn ein Vollrausch fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde, nur um der eigentlichen Strafe für die Rauschtat zu entgehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.