Kann ich einen selbst bestellten Gutachter wechseln?
Ich habe einen Gutachter aus meinem Bekanntenkreis bestellt, der aber nicht mehr hauptsächlich in diesem Bereich arbeitet oder nicht nur in diesem Bereich.
Es hieß: das Gutachten braucht nur eine Woche. Leider dann doch 2 Wochen. Jetzt sind 5 Wochen um und ich kriege keinerlei Reaktion auf meine Anfrage oder Anrufe.
Ich benötige das Gutachten für die Anwaltskanzlei und natürlich um das Motorrad verkaufen zu können.
Ist es möglich dem Gutachter zu Kündigen, da er ja noch kein Gutachten erstellt hat ?
Würde mich über eine Antwort freuen.
1 Antwort

Schreibe ihm eine Email mit einer Fristsetzung von 3 Tagen , solltest Du bis dahin kein Gutachten vorliegen haben , siehst Du Dich gezwungen , umgehend einen anderen zu beauftragen
Den gleichen Text nochmal per WhatsApp
Lieber Kalle,
Betr. Gutachten Motorrad letzte Frist 3 Tage
Wie vereinbart warte ich dringend auf das zugesagte Gutachten , sollte dieses jetzt nicht bis zum 22.9.2023 12 h schriftlich vorliegen , sehe ich mich gezwungen , einen anderen Gutachter zu beauftragen .
Unsere Vereinbarung bezüglich der Veranlassung des Gutachtens ist dann hinfällig , da Du leider nicht fristgerecht dieses erstellt hast .