Interessenfrage wg. Hausverbot am Bahnhof, was Unternehmer und Kunde zugleich betrifft/betreffen kann?
Liebe Community,
folgender, derzeit noch fiktiver, Fall:
Angenommen, jemand hätte Hausverbot in einem beliebigen Bahnhof. Der- oder diejenige ist aber Stammkunde/-in, eben genau da vor Ort, in meinem Bahnhofsladen (z. B. Restaurant), und ich will diesen Menschen trotz allem nicht als Kunden/-in verlieren, bloß weil ihr oder ihm die DB den Zutritt nicht gestattet!
Jetzt muss die Person aber durch die Zone, wo das Hausverbot besteht durchgehen, um zu meinem Laden zu gelangen.
Wie wäre die rechtliche Situation? Muss ich künftig auf meine/-n, sehr viel Geld dalassenden, Superkunde/-in verzichten, oder darf ich in so 'nem Fall irgendwie hergehen und eine Ausnahme machen? So nach dem Motto: "Ihr wollt ihn vielleicht nicht - ich schon"?
Klar. Ich hätte ja den Laden im Bahnhof gemietet, also habe ich persönlich bloß Hausrecht im Laden solange der Mietvertrag besteht, nicht aber am Bahnhof selber.
Ich frage bloß aus Interesse. Noch bin ich nicht selbständig, habe dies aber vor - und überlege mir dann im Negativ-Fall dreimal, was am Bahnhof aufzumachen!!! Es sind mehrerlei verschiedene Läden, welche ich geplant habe.
Welche das sind, das würde hier ggf. den Rahmen sprengen, aber ich meine ja nur?
Bin grad am Planen, und mein "Planungs-Stil" ist - zugegeben - etwas sehr... außergewöhnlich!!! Man muss ja auch abgesehen davon heutzutage von möglichst allem ausgehen...
Also nochmal zusammengefasst: Darf der Mensch mit Hausverbot am Bahnhof ausnahmsweise zu mir reingehen - ja oder nein?!
3 Antworten
Der Gast darf es zwar nicht, das betrifft Dich als Gastgeber aber nicht direkt. Du darfst ihn trotzdem bewirten.
Auf Dauer würde Dir wohl allerdings der Mietvertrag gekündigt werden, wenn sich die Dealer in Deinem Laden tummeln.
Es haben doch nicht bloß Dealer Hausverbot an Bahnhöfen. Da reicht das doch schon zum Teil, wenn irgendwer einem Security zufolge zu krass ausfallend wird. Und auch das ist doch so eine Sache: Was ist jetzt zu stark ausfallend, was nicht?
Das Hausverbot wird vom Wegerecht beschnitten. Ergo, wenn es im Gebäude/Gelände jemand wohnt oder sein Geschäft dort hat, zu dem du willst dann darfst du dich auf direktem Weg zu ihm begeben.
Ggf kann es noch Auflagen geben, das er dich abholen muss oder dich das Sicherheitspersonal hinführen muss.
Der Zutritt zu einem Bahnhof ist nur Reisenden gestattet. Ohne eine Fahrkarte, bzw. ohne Reiseabsichten kann jedem der Zugang verwehrt werden. Ein Zutritt nur zum Einkaufen kann somit verwehrt werden, was aber tagsüber nur bei Auffälligkeiten kontrolliert wird. Einige Bahnhöfe erlauben nachts den Zutritt nur mit Fahrkarte. Auch bei einem Hausverbot (außer schwere Straftaten) darf ein Bahnhof betreten werden, sofern der direkte Weg zum Zug führt.
"Sicherheitspersonal hinführen": Woher hast du denn diesen Unsinn?
Nein, da ein Hausverbot für den gesamten Bahnhofsbereich gelten würde.
Ja. Aber im gemieteten Laden habe Ich doch das Hausrecht, oder?
Und wenn dem wirklich so wäre: Kann ich dann die Miete ggf. mindern, da die DB ja dann verhindert, dass ein guter Kunde vorbeikommt? Stichwort Dienstausfall?