Interessenfrage wg. Hausverbot am Bahnhof, was Unternehmer und Kunde zugleich betrifft/betreffen kann?

3 Antworten

Der Gast darf es zwar nicht, das betrifft Dich als Gastgeber aber nicht direkt. Du darfst ihn trotzdem bewirten.

Auf Dauer würde Dir wohl allerdings der Mietvertrag gekündigt werden, wenn sich die Dealer in Deinem Laden tummeln.

oe3fan90 
Fragesteller
 26.02.2023, 17:02

Es haben doch nicht bloß Dealer Hausverbot an Bahnhöfen. Da reicht das doch schon zum Teil, wenn irgendwer einem Security zufolge zu krass ausfallend wird. Und auch das ist doch so eine Sache: Was ist jetzt zu stark ausfallend, was nicht?

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Das Hausverbot wird vom Wegerecht beschnitten. Ergo, wenn es im Gebäude/Gelände jemand wohnt oder sein Geschäft dort hat, zu dem du willst dann darfst du dich auf direktem Weg zu ihm begeben.

Ggf kann es noch Auflagen geben, das er dich abholen muss oder dich das Sicherheitspersonal hinführen muss.

senior1  26.02.2023, 21:07

Der Zutritt zu einem Bahnhof ist nur Reisenden gestattet. Ohne eine Fahrkarte, bzw. ohne Reiseabsichten kann jedem der Zugang verwehrt werden. Ein Zutritt nur zum Einkaufen kann somit verwehrt werden, was aber tagsüber nur bei Auffälligkeiten kontrolliert wird. Einige Bahnhöfe erlauben nachts den Zutritt nur mit Fahrkarte. Auch bei einem Hausverbot (außer schwere Straftaten) darf ein Bahnhof betreten werden, sofern der direkte Weg zum Zug führt.

"Sicherheitspersonal hinführen": Woher hast du denn diesen Unsinn?

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Nein, da ein Hausverbot für den gesamten Bahnhofsbereich gelten würde.

oe3fan90 
Fragesteller
 26.02.2023, 17:01

Ja. Aber im gemieteten Laden habe Ich doch das Hausrecht, oder?

Und wenn dem wirklich so wäre: Kann ich dann die Miete ggf. mindern, da die DB ja dann verhindert, dass ein guter Kunde vorbeikommt? Stichwort Dienstausfall?

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senior1  26.02.2023, 20:48
@oe3fan90

Eine Mietminderung hätte fatale Folgen. Z.B. die Kündigung. Die Verantwortung für ein Hausverbot liegt nicht bei der Bahn, sondern bei dem der es bekommen hat.

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