Im Arbeitsvertrag steht keine Kündigungsfrist?

1 Antwort

Meist gilt bei Zeitarbeitsfirmen in den ersten 3 Monaten der Probezeit eine auf eine Woche verkürzte Kündigungsfrist

https://www.felser.de/blog/kuendigung-und-kuendigungsfrist-nach-mtv-dgbbza-bap/

- ansonsten während der Probezeit üblicherweise 2 Wochen - kalendertäglich.

Erfahrungsgemäß sind solche Firmen aber selbst sehr schnell mit einer Kündigung bei der Hand, wenn sich ein Arbeitnehmer in den ersten Tagen bis Wochen der Beschäftigung arbeitsunfähig meldet.