Heizöl Entlastung Entlastungspaket?
Hallo zusammen,
aktuell bin ich Mieter eines Mehrfamilienhauses mit 2 Mietparteien.
Wir heizen mit Heizöl. Bin auch erst diesen Winter in die neue Wohnung eingezogen. Vorraussetzung für die Teilnahme am Entlastungspaket ist doch, dass eine Steigerung nachgewiesen werden muss. Kann das der Vermieter machen und die Entlastung an den Mieter weitergeben oder profitiere ich von dem Entlastungspaket nicht, weil ich neu eingezogen bin?
4 Antworten
Da gibt es von der Regierung was neues . Im nächsten Jahr gibt es rückwirkend ab 1.1.2022 einen Heizöl zuschuss . Dein Vermieter muss dann die Heizölrechnung vorlegen . Angeblich gibt es dann einen Teil des bezahlten Heizölpreises zurück . Verfolge mal demnächst die Presseberichte .
Die Regelung gilt für den Vermieter , der Vermieter muss den Antrag stellen . z.B. wenn du am 1.11.22 eingezogen bist , muss der Vermieter die Heizölrechnung einreichen . Bekommt der Geld zurück , muss er es anteilig an seine Mieter zurückgeben . Für dich dann die z.b. die 2 Monate . Er muss es halt genau ausrechnen als Eigentümer . In die eigene Tasche stecken darf er das Geld von der Regierung nicht .
Vermutlich kauft ja der Vermieter das Öl ein, sprich der Vermieter wird der direkte Nutznießer sein. Die Mieter erhalten also das Entlastungspaket verspätet über die Nebenkostenabrechnung.
Dieses Jahr gilt für mich eine Pauschale. Erst ab nächstem Jahr wird abgerechnet.
Bisher gibt es zu diesem Thema nur ein Eckpunkte-Papier der Ampel-Fraktionen, nicht mehr, und dieses ist taufrisch. Du wirst warten müssen, bis ein Gesetzestext vorliegt, solche Detailfragen sind doch noch gar nicht geklärt.
Das Entlastungspaket des Bundes für Heizkosten bezieht sich auf die Steigerung der Heizkosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Wenn Sie erst im laufenden Winter in die Wohnung eingezogen sind, können Sie nicht von dem Entlastungspaket profitieren, da kein Vergleich zum Vorjahreszeitraum möglich ist.
Dieses Jahr wurde ein Pauschbetrag abgemacht. Erst ab nächstem Jahr wird abgerechnet. Somit gilt die Regelung für mich nicht?