Grundschuld kann nicht gelöscht werden, was tun?

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MonikaBirgitt: Hat der Notar oder die Verkäuferin die Bausparkasse unter Nennung der Vertragsnummer, des Sachverhalts und unter Übersendung einer aktuellen Grundbuchblattabschrift (wichtig!) um Auskunft und Übersendung einer Löschungsbewilligung ersucht, wird sie innerhalb von zwei Wochen reagieren, selbst wenn der Vorgang Jahrzehnte alt und längst weggelegt ist.

Was dir die Verkäuferin oder andere auch erzählen mögen, du musst schlimmstenfalls davon ausgehen, dass der Bausparkassengrundschuld noch eine Forderung zugrunde liegt, vielleicht hält sie aufgrund Pfändung oder Abtretung ein anderer.

Auf Notaranderkonto wären zu hinterlegen: 35 000 + 18 % Zinsen (Genaue Zinshöhe steht im Grundbuch) für 4 Jahre= zusammen rd. 60.200 €.

Achte darauf, dass die Kosten der Hinterlegung (Hebegebühr) von mindestens 230 € und die gesamten Kosten der Lastenfreistellung die Verkäuferin zu tragen hat, denn du hast ja lastenfrei gekauft und für die Lastenfreistellung hat die Verkäuferin zu sorgen.