Grenzbepflanzung? Abstand auch für Gartengerätehaus?
Hallo
Vor vielen Jahren wurde durch den Nachbarn mit dem damaligen Besitzer aufgrund dessen Neubau ein Baum entfernt und stattdessen eine Linde grenznah (ca. 30cm) auf dessen Grundstück gepflanzt. Diese Linde ist heute ca. 10m hoch und wird auch regelmäßig geschnitten.
Nun wollte ich dort auf meinem Grundstück ein Gartengerätehaus stellen, ebenfalls grenznah.
Nun merkte der Nachbar an das dies nicht geht da ein Mindestabstand zum Baum von mind 1m eingehalten werden muss. Also könnte ich eine Breite von ca. 1m meines Grundstücks für das Gartengerätehaus nicht nutzen können. So würde das Gartengerätehaus platzmässig nicht mehr passen.
Ist das so korrekt? Oder zählt das nur für eine Hausbebauung?
Danke
Mfg
1 Antwort
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soll dir der Nachbar mal das Gesetz oder den Paragraph zeigen der das aussagt.
Meines Wissens darfst du ein Gerätehaus direkt auf die Grundstücksgrenze stellen, aber es darf nicht als Gartenlaube mit Feuerstätte und Aufenthaltsraum benutzt werden.
Und die Größe darf 20 qm nicht überschreiten dazu noch die Höhe von höchstens 3 Metern.