Wer ist für die Zufahrt zuständig?

4 Antworten

Hallo, mein Rechtsempfinden sagt mir, wird die Zufahrt jetzt gemeinschaftlich genutzt, sollten auch alle anfallenden Verpflichtungen die daraus entstehen gemeinschaftlich wahrgenommen werden.

Evtl. den bestehenden Vertrag zu Gunsten beider Nutzer ändern. K.

Genau, denn es könnte sein, dass der Nachbar die Nutzung des von ihm instand gehaltenen Weges verweigert.

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Geteiltes Leid ist halbes Leid. Über solche Kleinigkeiten sollte man sich unter erwachsenen Menschen doch schnell ein werden.

Deshalb sind die meisten privatrechtlichen Auseinandersetzungen im Nachbarschaftsrecht angesiedelt. Vor Gericht streiten aber keine Kinder, die sich nicht einig werden. :-)

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...... oder e i n i g werden ;-) K.

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@Gaenseliesel

Deshalb sind die meisten privatrechtlichen Auseinandersetzungen im Nachbarschaftsrecht angesiedelt....

....bei denen sich Kinder meist besser verhalten, als mancher Erwachsene!!

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Was sagt denn der Vertrag aus? Gibt der irgendetwas über die Rechte des Grundstückseigentümers an dem Weg her?

Vermutlich nicht, dann dürftest Du auf der Erfüllung des Vertrags durch den Nachbarn bestehen können (ohne jetzt alle Bestimmungen aus dem BGB dagegen geprüft zu haben).

Das könnte allerdings gegen "Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern." verstoßen.

Deshalb dürfte Gänseliesel mit ihrem Rechtsempfinden schon richtig liegen. Nach dem Hausbau dürfte ohnehin eine Wiederherstellung des Wegs erforderlich sein, den Du tragen solltest. Danach könntet Ihr die Lasten (je nach Längenunterschied) zu 50:50 oder 40:60 teilen.

Also ich verstehe die "wiedereinstellen"-Funktion so, dass ich noch Fragen zu nicht angesprochenen Punkten habe.

Wenn ich also meine Frage nochmal pushe, gebe ich irgendeinen Hinweis darauf, was mir noch an Informationen fehlt.

Also

welche Infoirmationen fehlen Dir?