Erwischt worden beim klauen?

1 Antwort

Du hast also "anscheinend geklaut". Alles klar...

Wenn der Laden bzw. der Detektiv Anzeige erstattet hat, bekommst du i.d.R. Post von der Polizei. Dann kannst du dich entweder schriftlich äußern, oder du wirst gebeten, mal vorbeizukommen. Musst du aber beides nicht, ein Anwalt würde dir vermutlich davon abraten, dich dazu zu äußern.

Und was nicht ist, kann noch kommen. Die Verfolgungsverjährung tritt bei Diebstahl nach fünf Jahren ein (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB).

Im Führungszeugnis steht erst etwas, wenn du verurteilt wurdest.