Doppelte Kosten Winterdienst?

5 Antworten

Da es sich wahrscheinlich um einen Wohnmietvertrag handelt, habt Ihr das Recht auf Einsicht. Der Vermieter muß diese jedoch nicht zu jeder Tageszeit gewähren, sondern er kann vorschreiben, wann diese stattzufinden hat. Da es sich um das Jahr 2021 handelt, kann er Euch noch so manchen Knüppel in den Weg legen. seid Euch dessen bewußt. Zudem haben sich die Dienstleitungen ja dramatisch verteuert, das gebe ich zu bedenken. Was man füher für einen Appel und ein Ei bekommen hat, kostet heute viel Geld.

Nach Belegeinsicht bist Du schlauer.

Ich persönlich vermute, dass der Anbieter gewechselt wurde. Wieso kann Dir der Vermieter dann sagen.

Für uns ist schwierig die Höhe der Kosten für den Winterdienst einzuordnen weil wir nicht wissen, wo genau Du wohnst und wie da die Witterungsverhälnisse sind.

Am meinem Wohnort, Köln, beispielsweise wären Kosten in dieser Höhe völlig überzogen. Es gibt Winter, wo nur an 3 bis 4 Tagen überhaupt Winterdienst zu leisten ist.

Lass Dir den Grundbesitzabgabenbescheid zeigen und gleiche die dort zu entnehmenden Zahlen mit den Zahlen der NK-Abrechnung ab.

Wichtig: man muss Dir die Unterlagen nicht in Kopie schicken, sondern nur Einsicht gewähren, fotografiere die Belege ggf. ab.

Ihr habt ein Anrecht auf Rechnungseinsicht, ergo lasst ihr euch die Entsprechenden Originalbelege zeigen.

Ok, vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde mal nach Rechnungseinsicht fragen..