Doppelte Kosten Winterdienst?
Hallo,
wir wohnen in einem Drei-Familienhaus im 1. EG. Im UG wohnt der Vermieter selbst und das DG wird auch von ihm genutzt. Nun haben wir die Nebenkostenabrechnung von 2022 erhalten, der Winterdienst wird mit 905 Euro komplett veranschlagt, unser Anteil zu 1/3 WE sind dann ca. 300 Euro. Die letzten Jahre (wir wohnen dort seit 15 Jahren) lagen die Gesamtkosten für den Winterdienst zwischen 350 und 460 Euro. Mir kommen die 905 Euro sehr hoch vor..... Was meint ihr?
5 Antworten
Da es sich wahrscheinlich um einen Wohnmietvertrag handelt, habt Ihr das Recht auf Einsicht. Der Vermieter muß diese jedoch nicht zu jeder Tageszeit gewähren, sondern er kann vorschreiben, wann diese stattzufinden hat. Da es sich um das Jahr 2021 handelt, kann er Euch noch so manchen Knüppel in den Weg legen. seid Euch dessen bewußt. Zudem haben sich die Dienstleitungen ja dramatisch verteuert, das gebe ich zu bedenken. Was man füher für einen Appel und ein Ei bekommen hat, kostet heute viel Geld.
Nach Belegeinsicht bist Du schlauer.
Ich persönlich vermute, dass der Anbieter gewechselt wurde. Wieso kann Dir der Vermieter dann sagen.
Für uns ist schwierig die Höhe der Kosten für den Winterdienst einzuordnen weil wir nicht wissen, wo genau Du wohnst und wie da die Witterungsverhälnisse sind.
Am meinem Wohnort, Köln, beispielsweise wären Kosten in dieser Höhe völlig überzogen. Es gibt Winter, wo nur an 3 bis 4 Tagen überhaupt Winterdienst zu leisten ist.
Lass Dir den Grundbesitzabgabenbescheid zeigen und gleiche die dort zu entnehmenden Zahlen mit den Zahlen der NK-Abrechnung ab.
Wichtig: man muss Dir die Unterlagen nicht in Kopie schicken, sondern nur Einsicht gewähren, fotografiere die Belege ggf. ab.
Ihr habt ein Anrecht auf Rechnungseinsicht, ergo lasst ihr euch die Entsprechenden Originalbelege zeigen.
Ok, vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde mal nach Rechnungseinsicht fragen..