Haus umschreiben, Niessbrauchsrecht, Renovierungsarbeiten

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MarcoT: Wer an der falschen Stelle spart, der zahlt oft teuer! Ich kann Dir nur dringend raten, sämtliche hier beabsichtigten Vereinbarungen durch einen Steuerberater aufsetzen zu lassen.

Im Detail: Zu Nr.1: Es gibt im Steuerrecht Bestimmungen über die Bewertung von Grundstücken. Die dadurch erzielten Ergebnisse weichen manchmal drastisch vom Verkehrswert ab.

Zu Nr.2: Der Vorbehaltsnießbrauch hat sowohl auf die Schenkungsteuer wie auch auf die Einkommensteuer Einfluß.

Zu 3: Im Mai 2012 bist Du nicht Eigentümer des Hauses gewesen, hast damit auch keine Erträge aus dem Haus gezogen und willst das nach Deiner erklärten Absicht auch nicht in Zukunft tun. Da gibt es KEINERLEI absetzbare Kosten. Du müßtest mit Deinen Eltern schon einen Mietvertrag vereinbaren. Auch dabei gäbe es eine Menge Dinge zu beachten und zwar ganz besonders, wenn Du das auch noch mit einer im Gegenzug zu zahlenden Rente kombinierst!

Die Sache erscheint mir von vorne bis hinten vermurkst. Damit das für Dich und den Rest der Familie nicht im Desaster endet, solltest Du unbedingt steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.

....das läuft auf Rettungsberatung hinaus.

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