Auf Schnee ausgerutscht und Zeh gebrochen - kann man Schmerzensgeld einfordern?
Meine Mutter ist vergangene Woche beim Spaziergengehen mit dem Hund ausgerutscht und hat sich einen Zeh gebrochen. Der Weg war ein Durchgang zur größeren Straße und müsste der Gemeinde gehören. Hat sie in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz? Der Weg war gar nicht gestreut.
2 Antworten
Hier könnte die Versicherung von Frau Holle einspringen müssen :-)
Gab es Zeugen? Gab es insbesondere Zeugen für den Zustand des Weges?
Generell gibt es eine allgemeine Verkehrsgefahr, die Fußgänger in Kauf nehmen müssen, d.h. auch Fußgänger müssen natürlich entsprechende Vorsicht auf den beschneiten Wegen walten lassen.
Da Sie mit dem Hund unterwegs war, könnte Sie in die Beweispflicht kommen, das der Hund an dem Sturz nicht beteiligt war, zB. an der Leine ziehen. Ohne Zeugen wird das schwierig werden.