Auf Schnee ausgerutscht und Zeh gebrochen - kann man Schmerzensgeld einfordern?

2 Antworten

Hier könnte die Versicherung von Frau Holle einspringen müssen :-)

Gab es Zeugen? Gab es insbesondere Zeugen für den Zustand des Weges?

Generell gibt es eine allgemeine Verkehrsgefahr, die Fußgänger in Kauf nehmen müssen, d.h. auch Fußgänger müssen natürlich entsprechende Vorsicht auf den beschneiten Wegen walten lassen.

Da Sie mit dem Hund unterwegs war, könnte Sie in die Beweispflicht kommen, das der Hund an dem Sturz nicht beteiligt war, zB. an der Leine ziehen. Ohne Zeugen wird das schwierig werden.