Busgeldbescheid?

1 Antwort

Erstens kann die 3-monatige Verjährung unterbrochen werden, was bedeutet, sie beginnt von vorne. Das kann zum Beispiel durch Zusendung eines Anhörungsbogens geschehen.

Zweitens klingt Bluttest nicht gerade danach, dass es sich bloß um eine Ordnungswidrigkeit handeln könnte. Wenn aber eine Straftat der Vorwurf sein sollte, würden ja ganz andere Verjährungsfristen gelten und zwar von mehreren Jahren.