Bundeswehr: FWD oder SaZ?

1 Antwort

Das Kündigungsrecht von 6 Monaten ist ganz normal. In diesen 6 Monaten kannst du jeden Tag ohne Angaben von Gründen den Gebrauch von deinem Widerrufsrecht (so wird es beim Bund genannt) machen und innerhalb weniger Tage bist du raus.
Dadurch ergeben sich für dich keine Nachteile. Lediglich den Sold der die für den Monat in dem du deinen Vertrag widerrufen hast, musst du dann anteilig zurückzahlen.

Das Kündigungsrecht gilt für beide Seiten. Das heißt die Bundeswehr kann mit dir den Vertrag ebenfalls kündigen. Du kannst es somit wie eine Probezeit bei einem zivilen Arbeitgeber sehen.

Fazit: Dein Freund hat nicht unrecht, aber auch der Berater macht dir kein schlechtes Angebot. Dabei würde ich jedoch nicht für 2, sondern für mindestens 4 Jahre unterschreiben. Solltest du dich, innerhalb der 6 Monate, entschließen doch weiter zu machen, ist es besser 4 Jahre gedient zu haben als 2 (wenn du danach nicht mehr weiter machen willst). Es hat mir den Ansprüchen danach zu tun (Bei 2 Jahren hast du so gut wie nichts)

Vielen Dank für deine schnelle Antwort!

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