Braucht Prospektverteiler Steuerkarte?

2 Antworten

Zeitungen austragen ist mit 14 erlaubt.

Siehe hier:

Nur darf dies nur geschehen, wenn die Erzeihungsberechtigten zustimmen, und nciht vor 6:00 Uhr und nicht nach 20:00 Uhr gearbeitet wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Der Arbeitgeber meldet die Prospektverteiler in aller Regel als "Kurzfristig Beschäftigte " an. (Voraussetzung: unter 50 Arbeitstage/J) In diesem Fall würden 20%Lohnsteuer+SLZ+Kist anfallen.Um diese pauschale Lohnsteuer zu sparen fordert der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte des Beschäftigten an, da dieser durch Ausschöpfung des Grundfreibetrages keinen Nachteil durch die Abgabe seiner Steuerkarte hat. Falls der Arbeitgeber den Schüler tatsächlich als " geringfügig Beschäftigten " anmeldet, spart er durch die Lohnsteuerkarte von den insgesamt 30% Abgabe die 2% Lohnsteuer