Beratungsanfrage?


02.04.2022, 13:24

Ich bekomme seit einem halben Jahr viele Briefe und E-Mails von Mediapool und Sexy Date. Sie klagen. Ich weiß wirklich nicht, was ich mit zwei Firmen und zwei Forderungen anfangen soll. Ich muss wirklich entweder sehr reich oder dumm sein, um das zu wollen melde mich bei zwei teuren firmen gleichzeitig an und zahle dafür wenn ich weder geld habe noch blöd weil ich gar nicht wusste das diese firma eine monetäre firma ist.und ich wusste garnicht und ich weiß nicht wo und wie ich einen Vertrag mit diesen Unternehmen abgeschlossen habe. Bitte, wenn jemand Fachwissen oder Erfahrung in dieser Angelegenheit hat, danke mir.

2 Antworten

du solltest schon eine Frage stellen wenn du eine Antwort erwartest.

Wenn du den Betrag bezahlst wird es keine weiteren Maßnahmen gegen dich geben, aber den Kopf weiter in den Sand stecken wird nun nichts mehr nützen.

Rezam 
Fragesteller
 02.04.2022, 13:20

Ich bekomme seit einem halben Jahr viele Briefe und E-Mails von Mediapool und Sexy Date. Sie klagen. Ich weiß wirklich nicht, was ich mit zwei Firmen und zwei Forderungen anfangen soll. Ich muss wirklich entweder sehr reich oder dumm sein, um das zu wollen melde mich bei zwei teuren firmen gleichzeitig an und zahle dafür wenn ich weder geld habe noch blöd weil ich gar nicht wusste das diese firma eine monetäre firma ist.und ich wusste garnicht und ich weiß nicht wo und wie ich einen Vertrag mit diesen Unternehmen abgeschlossen habe. Bitte, wenn jemand Fachwissen oder Erfahrung in dieser Angelegenheit hat, danke mir.

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Schubert610  02.04.2022, 14:09
@Rezam

Ich gehe davon aus das du überhaupt noch nicht auf diese Schreiben reagiert hast.
Noch ist es nicht so schlimm, aber sollte dir ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattern dann mußt du diesen Wiedersprechen sonst mußt die die jeweiligen geforderten Summen zahlen, denn das Gericht prüft erst die Richtigkeit der Mahnbescheide wenn du Wiederspruch eingelegt hast, ansonsten wird der Mahnbescheid Rechtskräftig und du mußt zahlen.

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Rezam 
Fragesteller
 02.04.2022, 14:27
@Schubert610

Aber wirklich, ich habe diese Programme noch kein einziges Mal benutzt. Nun, angenommen, ich werde vor Gericht zur Zahlung verurteilt, wissen Sie in Anbetracht dieser Rechnungssumme, wie viel ich zahlen muss? Ich meine die Kosten des Gerichts und die Anwalt.

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Schubert610  02.04.2022, 14:36
@Rezam

Noch geht diese Sache nicht vor Gericht
Wenn dann bekommst du einen Gerichtlichen Mahnbescheid, da wird die Summe 571,74 € stehen plus Gebühren.
Wenn du diesen Mahnbescheid bekommst mußt du einen Wiederspruch gegen diesen Bescheid an das Gericht schicken, dann muß die Firma XY beweisen das sie diese Summe von dir bekommen.

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Andri123  02.04.2022, 14:52
@Rezam

Den Link oben hast Du wohl nicht gelesen? Dort ist sogar eine interaktive Briefvorlage enthalten.

Wenn Du mittellos bist, kannst Du Dir vom Amtsgericht für 10,-€ einen Beratungshilfeschein für einen Anwalt holen. Alternativ Verbraucherzentrale für geringe Gebühr.

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Rezam 
Fragesteller
 02.04.2022, 15:24
@Andri123

Ich habe mich bei der Polizei gemeldet. Ich habe auch ein Beratungsformular vom Gericht erhalten. Aber an meinem Wohnort habe ich keinen Anwalt gefunden, der sich auf diese Angelegenheit spezialisiert hat. Ich war bei mehreren Anwälten und sie sagten, dass Internetarbeit nicht unser Fachgebiet ist .

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Andri123  02.04.2022, 15:36
@Rezam

Ein Anwalt muss ja nicht am Wohnort sein. Ich kommuniziere meist immer nur per Fax, Mail, Telefon oder Post. Vielleicht haben die auch keine Lust auf Beratungshilfe, das hatte ich schonmal.

Ein Beratungshilfeformular (Antragsvordruck) ist übrigens noch kein Beratungshilfeschein.

Den verlinkten Artikel willst Du aber nicht lesen?

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Rezam 
Fragesteller
 02.04.2022, 17:20
@Schubert610

Können sie mich verurteilen, wenn sie klagen? Sie haben wirklich eine schlimme Situation für mich geschaffen. Wenn ich Geld hätte, würde ich bezahlen und sie loswerden, aber leider habe ich kein Geld, und diese Drohungen sind schmerzhaft für mich jemals zuvor mit Unternehmen wie mir zu tun gehabt?

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Schubert610  02.04.2022, 17:50
@Rezam

meine Güte, wie oft denn noch
Wenn ein Gerichtlicher Mahnbescheid kommt, dann legst du schriftlich Wiederspruch ein, dann muß die Firma nachweise warum sie Geld von dir wollen, und wenn sie dann keinen Nachweis haben, wird dich kein Gericht zur Zahlung verurteilen.
Ich denke du bist der deutschen Sprache nicht so mächtig, hast du keine Deutschen Freunde die dir das mal vernüftig erklären können?.

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Rezam 
Fragesteller
 02.04.2022, 18:39
@Schubert610

Ich benutze die Übersetzung zum Schreiben, weil ich die Sprache nicht gut kenne. Leider habe ich hier keine Familie oder Freunde, die helfen können. Glauben Sie, sie haben einen Grund, ihre Behauptung zu beweisen?

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Schubert610  02.04.2022, 18:52
@Rezam

Nein, wenn du dich dort nie angemeldet hast dann haben die auch keinen Grund das Geld von dir zu verlangen.
Du mußt dir aber ein wenig Hilfe holen denn nur mit dem Übersetzungsprogramm wirst du das nicht schaffen zu regeln.
Wende dich an den sozialen Dienst in deiner Stadt die helfen dir mit einen Übersetzer der dich bei solchen schriftlichen Dingen unterstützen kann.

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Rezam 
Fragesteller
 02.04.2022, 20:34
@Schubert610

Vielen Dank für all Ihre Tipps und ich hoffe, Sie bleiben immer gesund

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