Bedarf es der Zustimmung der WEG bei Tausch der gasbefeuerten Etagenheizung in eine Wärmepumpe?

2 Antworten

Vermutlich ja!

Denn hier sind ja bestimmt umfangreiche Umbauten erforderlich, die auch das Gemeinschaftseigentum betreffen!

Ist halt etwas anderes, als wenn nur eine Therme ausgetauscht/ersetzt wird!!

Vielen Dank für die Anmerkung. Wenn umfangreiche und das Gemeinschaftseigentum betreffende Umbauarbeiten erforderlich wären, würde ich eine solche Frage anders formulieren. Ich glaubte auch, dies in meiner kurzen Ausführung verständlich gemacht zu haben. Aber leider scheint mir dies nicht ganz gelungen zu sein und daher ich bitte die Leser dieser Anfrage für die irrtümlich hervorgerufenen falschen Assoziationen um Entschuldigung.

Somit möchte ich ergänzend bzw. klarstellend hinzufügen, dass es in meinem beschriebenen Fall vielmehr um den Tausch von Geräten, mit einer einhergehenden Substitution des Energieträgers geht. Das Gemeinschaftseigentum ist - bis auf eine Bohrung zum Einbringen eines Futterrohres – davon nicht betroffen.

Gleichwohl bedanke ich mich nochmalig für diese Rückmeldung und würde mich über eine konstruktive Antwort freuen.