AWV-Meldung?

1 Antwort

Echte AWV-Meldungen gehen nicht an die betreffenden Personen, sondern an die Bundesbank.

Das betrifft nach §67 AWV Zahlungen von oder an Ausländer, jedoch nicht

  • Beträge bis 12.500 EUR (ggf. auf EUR umgerechnet)
  • Zahlungen im Warenhandel
  • Zahlungen zur Rückzahlung von Krediten
  • Zahlungen auf Guthabenkonten mit Laufzeiten bzw. Kündigungsfristen von nicht mehr als 12 Monaten

Aufrechnungen, die in einem kleineren Betrag als 12.500 EUR resultieren, müssen ebenso gemeldet werden, wenn die aufgerechneten Beträge über der Grenze liegen.

Daneben gibt es entsprechende Betragsgrenzen, die sich aus dem Geldwäschegesetz ergeben. Die Grenze dafür liegt bei 10.000 EUR und die Meldepflicht obliegt den Finanzinstituten, die hierbei beteiligt sind, es sei denn, Du möchtest den Betrag in bar ins Ausland oder aus dem Ausland verbringen.

Während die Bußgelder bei Missachtung der AWV erheblich sein können und auch Verstöße gegen das Geldwäschegesetz Bußgelder oder Strafverfahren nach sich ziehen können, ist der Vorgang an sich jeweils kostenfrei.

Wenn also jemand eine AWV-Meldung Dir mit einer Kostennote zuschickt, dann kannst Du das getrost ignorieren. Es handelt sich dabei um eine Betrugsmasche. Von Paypal kommt das bestimmt nicht.

PS: Vielleicht hast Du aber auch endlich per Paypal die Überweisung der 12,5 Mio EUR aus Nigeria erhalten, auf die Du so dringend wartest. Dabei ist zu beachten, dass tatsächlich AWV-Gebühren anfallen. Außerdem 0,1% des Betrags als Geldwäscheversicherung, 0,15% des Betrags an Notarkosten, sowie 395,99 EUR als Betrugssteuer. Wenn alles gezahlt ist, wird sich Paypal weigern, diese Höhe von Betrag entgegenzunehmen und der nigerianische Verwandte ist dann auch weg.