ALG I Arbeitgeberbescheinigung bei insolvenz?

2 Antworten

wie lange hast du denn im jetzigen Job gearbeitet?
was war zwischen dem Minijob und dem der jetzt gekündigt wurde?

Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Dauer | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Auszug:

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Das ist der Fall, wenn Sie in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert waren. In der Regel werden versicherungspflichtige Zeiten in Beschäftigungsverhältnissen zurückgelegt. Zur Berechnung, ob die Anwartschaftszeit erfüllt ist, werden die Zeiten aller versicherungspflichtigen Beschäftigungen innerhalb des 30-Monate-Zeitraumes zusammengerechnet.

jkudinov 
Fragesteller
 19.12.2023, 11:47

Hallo, ich bin seit 01.01.2021 dabei und wurde zum 31.01.2024 gekündigt. Nebenbei wurde keine weiteren Jobs ausgeübt. Zwischen dem Minijob und jetzigem Job war der Teilzeitjob von 01.10.2020-31.12.2020. Um die Periode geht es dem AfA, die Firma existiert nicht mehr, ich kann für die 3 Monate keine Dokumente nachreichen außer der Lohnabrechnungen, die nach der Aussage der Dame am Telefon nicht akzeptabel wären.

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Schubert610  19.12.2023, 11:53
@jkudinov

wenn du seit dem 01.01.21 dort gearbeitet hast, dann sind das bis zur Kündigung 37 Monate die du in einer Beschäftigung warst, das solltest du deinem Sachbearbeiter sagen, somit reicht das um Anspruch auf ALG1 zu haben.

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