Abstinenznachweise 6 oder 12 Monate?
Hallo zusammen,
habe eine einfache Frage, finde jedoch im Internet keine konkreten und eindeutigen Antwort.
Jahr 2015: 1,09 Promille am Steuer, Unfall, nur eigenes PKW beschädigt, Vorläufig Fahrerlaubnis entzogen, Sperre 5 Monate eingeordnet.
Jahr 2023: vermutlich 1,45 Promille am Steuer, droht 11 Monate Sperre und Fahrerlaubnis wird auch weg sein. Dazu kommt noch angebliche Fremdschaden ca. 1000 Eur beim rückwärtsrollen. Allerdings war gerade umgekehrt, bzw. Auffahrunfall, deshalb geht es jetzt über den Anwalt weiter. Nicht desto trotz, Fahrerlaubnis wird wohl für den o.g. Zeitraum weg sein und nach 7 Jahre gilt man wohl in dem Fall mit dem Alkohol auch noch als Wiederholungstäter ( oder sehe ich das falsch?..)
Der Fahrer will freiwillig Abstinenznachweise vorliegen und mit dem Programm früh genug anfangen. Nun ist die Frage, ob er 6 Monate o. gleich auf Nummer sicher 12 Monate bucht. Habe gelesen, wenn freiwillig gemacht- 6 Monate, wenn aber behördlich eingeordnet dann gleich 12.
wird dann die Freiwillige 6 Monate- Kontrolle der 12 Monatigen behördlich eingeordneten gleichgesetzt?..
kann es dann vlt. so sein, dass freiwillige 6 M. bei der Untersuchung nicht akzeptiert werden und das ganze mit Abstinenz von „vorne“ anfangen soll..
wer kann hier helfen?..
Schönen Dank..
Alkoholwert UNTER 1,6 Promille und wiederholtes Delikt.. ( danke.
1 Antwort
Die Chance gegen einen Unfall erfolgreich anzugehen, wenn der Fahrer alkoholisiert war, gehlt meiner Meinung nach in Richtung NULL!
Wer ist in diesem Fall wohl glaubwürdiger?
Und wie lange man einen Abstinenznachweis machen muss, ist nicht davon abhängig, ob man das freiwillig macht oder das es angeordnet wird!
Diese Entscheidung wird unabhängig davon von der Führerscheinstelle getroffen.
Ich tendiere aufgrund der Vorgeschichte dazu, dass es auf jeden Fall 12 Monate werden.
Hi, ja, Alkohol am Steuer ist wirklich immer schlecht, ob ein Unfall o.nicht, ist es immer unverantwortlich und einfach dumm, da gebe ich dir Recht. Dennoch haben wir hier die Gesetze, deshalb so einfach ist es nicht.
Es gibt keinerlei konkreten und eindeutigen Beweise, denn der Fahrer vor Ort nicht angehalten, vernommen o. kontrolliert wurde. Die Kontrolle fand erst viel später statt. Es steht daher Aussage gegen Aussage und außerdem steht auch fest, dass es ein Auffahrunfall gewesen war ( zumindest für die beteiligten Parteien). Die Führerscheinstelle hat mitgeteilt, es wird von der MPU Stelle entschieden, wie lange Abstinenz nachgewiesen werden soll, sie haben angeblich damit " nicht zu tun"..