2 Teilzeitjobs?

1 Antwort

Bei einem Minijob bis zu einer Einkommensgrenze von 450 Euro über nimmt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge und i.d.R. auch die pauschalierte Lohnsteuer in Höhe von 2 % .

Dabei bleibt auch die Steuerklasse Deines Hauptjobs unangetastet.