Umgangsrecht und Regelung
Gemeinsames Sorgerecht. Wechselmodell seit ersten Lebensjahr. Anderen Elternteil um vorübergehende Unterstützung gebeten, das Kind länger zu nehmen. Jetzt schlägt er Residenz vor und will nicht mehr zum Wechselmodell zurück kehren, obwohl 10 Jahre so gelebt. Kind möchte kaum noch zu mir und Umgang nur sehr wenig und unregelmäßig. Was kann man tun und wie seht ihr das
3 Antworten
Ein Wechselmodell macht irgendwann aus mehreren punkten keinen sinn mehr, ist jedenfalls meine Erfahrung
Zum ein ist das Kind mittlerweile so alt, daß es immer mehr mit eigenen Freunden sich beschäftigt, zum anderen wird das Kind gesagt, wie schlecht der ehemalige Bzw andere Elterteil war, das passiert nicht unbedingt absichtlich sondern schleicht sich ein.
Wenn ich damals mal fragte meinen Töchtern, was sie so gemacht haben in den 14 Tagen, konnte man merken, daß sie erst überlegen mussten, wohl was sie sagen dürfen und was nicht, ich habe dann auch nicht mehr gefragt.
Irgendwann kam ich damals für 6 Wochen ins Krankenhaus.. konnte mich nicht melden, wie ich wieder zuhause war nach OP ging niemand mehr ans Telefon.
Am Anfang habe ich das noch gerichtlich klären lassen bzw die beiden Anwälte haben das genau festgelegt gehabt.
Aber ob das bei Ihnen gut ist, kann niemand beurteilen, meine ex damals hatte die Trennung Jahre vorher geplant, hatte ich alles in den 3 Jahren Scheidung erfahren, von daher hatte ich nur die Kinder damals abgeholtbund die Ex hatte sie abends bei mir abgeholt...gesprochen hatten wir garnichtbmehr...nur über Anwälte, ich konnte da nicht mehr reden.
Ich will das nicht vertiefen, ist schon 20 Jahre her...meinevtöchter schon langer erwachsen...sonst kommt womöglich bei mirvalte Erinnerungen hoch...Ich war damals Monate krankgeschrieben...mein damaliger Arzt hatte Herzinfarkt diagnostiziert...Ich kam damals gleich 6 Wochen zur Kur...
Ich könnte Ihnen noch einen Rat geben, es gab damals eine trennungsseite, die mir geholfen hatte, gibt heute noch www.vatersein.de, vielleicht können die Ihnen helfen
Ich wünsche Ihnen dennoch alles Gute...Ich kenne Ihre Hintergründe etc nicht
Ich denke sie sind bei obigem trennungsforum in guten händen
Wurde das Wechselmodel so damals vom Familiengericht festgelegt, kann eine einzelne Partei nicht einfach davon abweichen und dieses ändern.
Was kannman tun?
Na wende dich an das Jugendamt/Familiengericht oder gehe gleich zum Anwalt.
Was mich persönlich ein wenig erschreck ist, dass Dein Kind gar nicht mehr oder selten zu dir möchte!
Und was ist die Finanzfrage?