Warnung wegen Porno Suchanfrage?

2 Antworten

Mal unabhängig davon, von wem diese Meldung jetzt tatsächlich kam:

Die Aufzeichnung und/oder Verbreitung von NCII kann in dem Gebiet, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, sowie in vielen anderen Gerichtsbarkeiten eine Straftat darstellen.

Von Anschauen steht da nichts, das bloße Anschauen solcher Videos unterfällt ziemlich sicher nicht dem bundesdeutschen Strafrecht.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Mach solche Seiten bzw. die Browsertabs sofort zu, klicke nicht auf irgendeinen Link dort. Es könnte nämlich bei solchen Meldungen darum gehen, dass Du nervös und ohne zu überlegen die Installation von Spionage- oder Betrugssoftware zulässt.

Dass Du versehentlich auf eine verbotene Seite gelangst ist absolut unwahrscheinlich.