Familie aus Haus schmeissen geht das so einfach?

Hallo zusammen,

Meine Oma (von meinem Vater die Mutter) möchte am 1. Oktober in ein Betreuteswohnen ziehen weil Sie es in ihrem eigenen Haus nicht mehr aushält weil meine 2 Brüder und meine Mutter Sie ausnehmen wie eine Weihnachtsgans zahlen keine Miete keine Nebenkosten nichts. Noch dazu sind sie sehr böse zu ihr fahren sie nicht zum Einkaufen, helfen ihr nicht bei kleinen Dingen wie Rasenmähen oder Bett beziehen, beileidigen und betrohen sie ständig wenn sie ihnen kein Geld gibt usw. bei all den Dingen die Sie halt nicht mehr alleine machen kann bin ich ihr behilflich obwohl ich nicht im gleichen Landkreis wohne. Sie wollen aber auch nicht ausziehen das ist für sie garkeine Option und meine Oma braucht in denen ihren Augen auch nicht ausziehen weil wer zahlt den dann alles.

Mein Vater ist letztes Jahr gestorben und seitdem sind Sie erst so richtig grob zu Ihr ( als Sie im Krankenhaus lag räumten Sie ihr Konto ab).

So nun will sie auf jedenfall weg von denen weil sie auch Angdt vor ihnen hat und ich habe auch nicht die beste Beziehung zu Ihnen weil ich sowas nicht vestehen kann wie man so sein kann. Meine Mutter hat mich auch in viele Schulden reingeritten, so wie ich bei meinen Brüdern auch schon immer das schwarze Schaf in der Familie war weil ich mir das nicht gefallen lies und Anzeige machte.

Jetzt will mir meine Oma das Haus überschreiben und das ist auch eine rießen Ehre für mich da es mein Opa und meine Oma erbaut haben.

Aber ich will meine Mutter und meine Brüder raus haben aber ich weiß die gehen nicht freiwillig. Sie haben kein Wohnrecht keinen Mietvertrag nichts. Wie kann ich da am besten vorgehen das ich die raus bekomme.

Ich wäre über jede hilfreiche Antwort froh.

Liebe Grüße

Familienrecht, Haus
Kann Ex umgang mit Kind wegen neuer Partnerin verweigern?

Hallo. Mein Freund hat eine 4 Jährige Tochter. Er ist die meiste Zeit über bei mir und wohnt ab nächsten Monat offiziell mit mir zusammen. Ich selbst habe 2 Kinder und kenne die eigentlichen Rechte des Vaters weshalb ich mich wirklich wundere wieso die Mutter damit durch kommt.

Die Mutter hatte von Anfang an etwas gegen unsere Beziehung weshalb ich auch nichts sage jedoch sieht er seine Tochter alle 2. Wochenenden und muss dafür immer zu seiner Mutter fahren, da die Kindesmutter verbietet dass die Tochter mit zu uns nach Hause kommt. Gründe dafür gibt es keine außer sprüche wie "was soll sie denn bei (mein name) an deinem Papa wochenende" oder "nein sie kommt nicht mit zu (xy) weil ich das sage und das mein recht ist". Jedes Mal wenn er sie fragt weshalb kommt nur dass er froh sein kann dass er die kleine überhaupt haben darf und es ihr recht ist. Er ist der anerkannte Vater und hat somit doch auch Rechte oder nicht? Und da er doch eh umgang alle 2 Wochenenden hat ist es sein recht zu entscheiden ob er dafür zu uns nach Hause geht oder nicht oder irre ich mich da? Ich meine wir bekommen im Dezember auch ein Kind und wie soll das da denn funktionieren er kann nicht alle 2 Wochen extra zu seiner Mutter fahren nur weil sie es so möchte oder doch? Ich bin echt überfragt und es macht mich auch echt sauer weil immer wenn er es versucht geht sie an die Decke und droht den Kontakt zu verweigern. Bitte gebt mir ein paar Ratschläge.

Familienrecht, Umgangsrecht
Unterhaltsanspruch bei Eltern trotz Arbeitsverweigerung?

Hallo zusammen,

Ich hätte eine Frage bzgl Unterhaltspflicht bei Bürgergeld.

Meine Ehefrau hat einen 18 Jährigen Sohn. Trotz aller Bemühungen auch in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt über Jahre hinweg hat ihr Sohn mit 15 Jahren ohne einen Abschluss die Schule abgebrochen. Vorher stand schwänzen an der Tagesordnung.

Er hat also keinen Abschluss und tut seit 3 Jahren nichts mehr. Vorher zwar auch nicht, aber er war wenigstens in einer Schule angemeldet. Auch eine intensive Betreuung von Sozialpädagogen und betreutes Wohnen im Alter von 13 über ein Jahr hat nichts bewirkt.

Für ihn haben wir noch ein Haus zur Miete, aber sind beide keine Großverdiener. Deswegen würden wir uns gerne verkleinern, weil es extrem auf die Psyche schlägt, 6 Tage die Woche um 4 Uhr aufzustehen und sich kaputt zu arbeiten, während der junge den ganzen Tag im Bett liegen bleibt.

Jetzt ist unsere Frage, ob wir wirklich bis 25 Unterhaltspflichtig sind, wenn er sich absolut weigert sich einen Job zu suchen oder auch nur in irgendeiner Weise mitzuarbeiten?

Müssen wir wirklich einen solchen Menschen weiter finanzieren, obwohl er nichts tut? Überall lese ich, dass Bürgergeld und eine eigene Wohnung für den Jungen nicht beantragt werden kann, solange er unter 25 ist und wir für ihn aufkommen können.

Ich kann nur langsam nicht mehr. Ich kann die 6 Tage Woche nicht mehr um einem jungen zu finanzieren, der nichts tut. Meine Frau ist in der Behinderten Betreuung und verdient ebenfalls extrem wenig, noch weniger als ich in der Produktion.

Ich hin mittlerweile soweit eine Scheidung in Betracht zu ziehen und auszuziehen.

Nicht wegen meiner Frau, aber die Umstände lassen uns auch beziehungstechnisch langsam an unsere Grenzen stoßen.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

beziehung, Familienrecht, unterhalt, Unterhaltspflicht, unterhaltsrecht, Bürgergeld
Ist eine Heimliche Audioaufnahme erlaubt "wenn"?

Freundliches Hallo allerseits ,

Mir ist Bewusst , dass es ansich nicht erlaubt bzw. Verboten ist "aber"

Zur Frage und zum Problem ist es erlaubt eine Heimliche Audioaufnahme zum Eigenschutz in Bei und Abwesenheit ohne Einwilligung der Aufgenommenen Personen zb. zum Eigenschutz wenn man als Vater eines gemeinsamen Kindes aus der Wohnung der Expartnerin wo ihre Mutter noch mit anwesend ist Sein Hab und Gut abholt wo man im Vorfeld 1 Monat nach Geburt des Gemeinsamen Kindes weil man keine Arbeit hat rausgeworfen wird Zeitspanne vom Rauswurf und dem Auszug ungefähr 4 Monate und in diesen 4 Monaten stets Regelmäßiger Kontakt Besuche sowie Übernachtungen usw damit hinterher keine falschen Behauptungen dargestellt werden wo doch alles friedlich Verlaufen ist sowie im Vorfeld wo es sonst auch keine Probleme gab außer harmloser Meinugsverschiedenheiten und Missverständnisse niemals Handgreiflich, abwertend Beleidigend oder sonstiges in der Art. Und schon garnichts gegen das allgemeine Kindeswohl.

Und wenn sich in dieser Aufnahme heraus ergeben würde das dem Aufzeichner Unrecht angetan wird im Handeln gegen diesen zb. aus taktischen Gründen weil man gewollt ist gegen ein Gemeinsames Sorgerecht Grundlos zu sprechen , Er Diskriminiert wird,Über ihn als Vater hergezogen wird im beisein von einen 5 Monatigen Kind oder sonstige Behauptungen an den Tag gelegt werden.

Gibt es da sowas wie "Ausnahmen bestätigen die Regeln" und man von einer Eigenen Straftat absehen kann und es nur ein "DuDuDu das war Eigentlich nicht Ok wir sehen von einer Strafe ab aber mach dies nicht nocheinmal"

Und wenn man zb. noch zusätzlich zu den Aufnahmen noch Chatverläufe und zahlreiche Bilder und Videos die den Behauptungen garnicht entsprechen beifügt wie sieht es da allgemein aus nicht den "Machtspielchen" regungslos verfallen zu müssen und es einfach über sich ergehen zu lassen

Es gibt leider genug Dunkelziffern in den über einen hergezogen wird und einen dann durch Falsche Behauptungen zu Unrecht angetan wird weil man eben nix Beweisen kann oder sich zb. die Gegenfamilie gegen einen verschworen hat um denjenigen das schlimmstmöglichste auszuwischen und man nix Vorweisen kann was für ein Falsches Spiel gespielt wird auch wenn es der Preis dafür ist sich Außer Recht bewegen zu müssen um genau dieses aufzudecken und dafür mit Rechtlichen Konsequenzen rechnen muss weil es sonst nicht anders möglich war.

Vielleicht kennt sich da Jemand aus und kann Netterweise einen Rat geben

Viele Grüße an Euch....

Familienrecht, Strafrecht, Zivilrecht
Was gegen Schwiegermutter tun?

Hey alle zusammen!

Es geht darum dass mein Mann eine nicht so gute Kindheit hatte. Meine Schwiegermutter ist eine Person die Kinder bekommt von sämtlichen Männern, nur am zocken ist, der Kühlschrank immer leer war, Kinder keine Klamotten hatten, überall immer Stress macht, und immer in das Leben von anderen hineinpuscht. Sie ist aber eine Person die sehr gut andere Menschen manipulieren kann und eine super Schauspielerin ist. Als ich vor 11 Jahren mit meinem Mann zusammen gekommen bin hat sie dann auch bemerkt dass ich sie durchschaut habe mein Mann hatte mehrere tausend Euro Schulden wegen ihr und sie hat ihn nur ausgenutzt. Als wir dann Kinder bekommen haben habe ich irgendwann meinem Mann die Pistole auf die Brust gesetzt da sie nur Terror gemacht hat und versucht hat uns auseinander zu bringen mit sehr heftigen durchgeplanten Vorhaben nun haben wir seit ca 8 Jahren keinen Kontakt mehr zu dieser Frau aber sie lässt uns nicht in Ruhe mein Mann hat ihr schon öfter schriftlich mitgeteilt dass sie uns in Ruhe lassen soll aber sie will es nicht wahrhaben und sagt dass diese Nachrichten von mir kommen würden sie beleidigt mich mit Spitznamen öffentlich im Internet stalkt meine Kinder schickt jetzt wieder ihre Kinder hierhin Punkt mein Mann ist ein Mensch der sich nicht dagegen wehren kann (das weiß sie). Mein Mann ist mittlerweile so mit den Nerven am Ende dass er vor zwei Jahren in einer Psychiatrie musste wegen Suizid. Nun da sie wieder anfängt ihre Kinder also seine Geschwister vor zu schicken fängt mein Mann wieder an nervös zu werden um zu grübeln und ist mit den Nerven am Ende. Wenn ich die vom hof jage kann ich genauso gut mit der Wand reden es bringt nichts und mir hört keiner zu. Nun denke ich das letzte was hilft sind rechtliche Schritte was kann ich da tun?

Familienrecht
Schenkung zurück fordern bei groben Undank?

Es schildert sich folgender Sachverhalt:

-Es wurde eine Wohnung von Tante und Onkel gekauft. Der Kaufpreis wurde von den Verkäufern auf 90.000 Euro gesetzt.

-Nach Kauf, forderte das Finanzamt eine Schenkungssteuer auf den Differenzbetrag, da die Immobilie nach Einschätzung einen Wert von 180.000 hat. Schenkungssteuer wurde bezahlt.

- im voraus wurde, auch im wissen vom Verkäufer, geplant die Immobilie in gegebener Zeit zu verkaufen, da sie schlicht zu klein ist. Modernisierungskredit wurde mit aufgenommen, da der Verkauf eigentlich erst in einigen Jahren passieren sollte.

-auf Grund von starken Problem mit den Nachbarn (gleichzeitig andere Wohnung von Onkel und Tante gekauft (Schwester)) und weiterer Familienplanung sollte die Immobilie jetzt nun schon nach 1/2 Jahr verkauft werden. Verkäufer wurden gefunden und zahlen 295.000. Wert würde durch Wertermittlung errechnet.

Kurz vor Kaufvertragsentwurf erhielten wir ein Schreiben vom Rechtsanwalt (durch Tante und Onkel beauftragt) das die Schenkung (lag ja eigentlich nicht zu Grunde) zurück gewickelt werden soll auf Grund von groben Undank. ( Immobilie sollte in Familie bleiben) man teilte uns eine Frist von 7 Tagen mit, in denen wir den Notar beauftragen sollen für die Rückwicklung.

Ist so eine Rückwicklung rechtens ? Ist man verpflichtet so etwas hinzunehmen, Mal abgesehen von dem Fakt, dass die eigene Familie hinterlistig einen Rechtsanwalt beauftragt ohne vorherigen Kontakt.

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Familienrecht, schenkung
Scheidungsunterhalt bei Mini-Rente sowie Hartz-IV-Bezug

Mein 64-jähriger Mann ist ausgezogen und will nach 30 Jahren die Scheidung. Er bezieht inzwischen eine Rente in Höhe von ca. 600 Euro, wohnt in seinem eigenen Haus (3 Wohnungen), das er geerbt hat (wir haben Gütertrennung). Inzwischen hat er noch eine Wohnung davon offiziell für 350,-- Euro an seine 29-jährige Geliebte vermietet, die Hartz-IV bezieht. Ich bezweifle, dass die Dame die Miete tatsächlich zahlt, weil er kürzlich mal erwähnte, sie würde ihm die Miete bar übergeben, da sie keinen Dauerauftrag zwecks Mietüberweisung hätte. Ich selber bin Hartz-IV-Empfängerin und lebe mit der gemeinsamen 22jährigen Tochter zusammen in einer Wohnung. Die Tochter hat einige Semester studiert, weswegen sie dann komplett vom Hartz-IV-Bezug ausgeschlossen war. Jetzt wird wohl eine Exmatrikulation stattfinden und neuerlicher Hartz-IV-Bezug, bis dementsprechende Arbeit oder Ausbildung gefunden ist, d.h. wir würden dann für 2 Personen wieder Hartz IV bekommen. Wie sieht es denn bei einer Scheidung aus, muss einer von uns beiden dem anderen Unterhalt bezahlen? Außerdem habe ich die Möglichkeit, demnächst einen 450,-- Euro-Job zu bekommen, wovon ich ja lt. Jobcenter 170,-- behalten dürfte. Ich mache mir jetzt Sorgen darüber, dass ich diesem Menschen möglicherweise noch Unterhalt zahlen muss. Der Hartz-IV-Bezug meiner Tochter würde ja wohl hoffentlich nicht dazugerechnet werden.

Außerdem käme ja auch noch der Versorgungsausgleich dazu, der von Amts wegen durchgeführt wird. Durch diesen VA bekäme ich wieder Rentenanteile von ihm dazugerechnet, da er mehr verdient hat als ich. Das müsste ja dann wieder von seiner Rente abgezogen werden, so dass ich dann vielleicht wieder eher unterhaltspflichtig ihm gegenüber wäre?

Rente, Familienrecht, jobcenter, scheidung, unterhalt, Arbeitslosengeld II, Versorgungsausgleich
Ehe mit Ausländerin: Aufenthaltsrecht und Trenngeldanspruch?

Liebe Juristen und Rechtsexperten,

Mal angenommen, jemand steht vor einer komplexen Situation und hofft auf eure Fachkenntnisse. Vor zwei Jahren hat diese Person eine Ausländerin geheiratet, die nach der Hochzeit nach Deutschland gekommen ist. Seit vier Monaten leben sie jedoch getrennt, in zwei getrennten Zimmern ihrer Wohnung.

1. Aufenthaltsrecht nach Trennung: Die Frage, die diese Person umtreibt, betrifft das Aufenthaltsrecht der Ehefrau. Gemäß Gesetz müssen sie mindestens drei Jahre ununterbrochen verheiratet sein, um ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht zu erhalten. Hierbei kommt hinzu, dass seit ihrer Ankunft in Deutschland Probleme auftraten. Der Ehemann wurde beleidigt, und es kam sogar zu einer Polizeianzeige, die später aus moralischen Gründen zurückgezogen wurde. Der Vorfall wurde vor vier Monaten nach dem Ankommen in DE der Ausländerbehörde gemeldet, die sich jedoch erst nach sieben Monaten aufgrund von Personalmangel zurückmeldete und sich bedankte. In dieser Zeit hat der Ehemann sämtliche Kosten wie Deutschkurs, Essen und Lebensunterhalt übernommen.

2. Einkommen im Ausland und Trenngeldanspruch: Die Ehefrau verfügt über Einkommen im Ausland. Kann sie Trenngeld beantragen, obwohl sie nicht in Deutschland arbeitet? Wie ist die rechtliche Lage bezüglich finanzieller Unterstützung nach der Trennung?

Die Person ist dankbar für jede rechtliche Einschätzung und Erfahrung, die geteilt werden kann. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Beste Grüße,

Jsmoka

Familienrecht, scheidung