Kann ich bei Pflegefall meines getrennt lebenden Ehemannes zur Zahlung herangezogen werden? Besitze geerbtes Vermögen meiner Eltern?
Wir beide Rentner, 72, 75 J., sind auf Initiative meines Mannes seit Ende 07/21 in verschiedenen Wohnungen/Orten getrennt lebend. Ich habe geerbtes Vermögen von meinen Eltern. Meine Rente beträgt 760 €. Muss ich, sollte mein Mann Pflegefall werden, zahlen?
Ich hatte jetzt gelesen, dass man nicht herangezogen werden kann, wenn man "räumlich getrennt lebt".
Was versteht man genau unter "gesetzlich getrennt leben"?
Außerdem, wie kann ich ihn enterben, ohne dass er den Pflichtteil erhält.
Alles ist mir ein wenig unklar. Danke, wenn Sie mir Klarheit verschaffen.
2 Antworten
Du solltest besser einen Anwalt/Notar aufsuchen, wenn es um Erbrecht geht.
Auf die Aussagen hier im Laienforum sollte man nicht allzu viel geben.
Für die Pflegekosten muss in erster Linie dein Mann selbst aufkommen (zB aus seiner Rente), sollte diese nicht reichen, kann es sein, dass du im Rahmen der Unterhaltspflicht jedenfalls teilweise für die Kosten aufkommen musst. Ob dies so ist hängst maßgeblich davon ab, ob eine Unterhaltspflicht besteht und ob du leistungsfähig bist. Um dies zu prüfen solltest du dich an einen REchtsanwalt wenden, der auf Familienrecht und Unterhalt spezialisiert ist.
Auch hinsichtlich deiner erbrechtlichen Frage solltest du dir Expertenrat suchen, denn grundsätzlich ist dein Mann Pflichtteilsberechtigt und dieser kann so ohne Weiteres auch nicht ausgeschlossen werden.