RWE Betriebsrente Versorgungsausgleich nach Scheidung

2 Antworten

Bei einer rechtskräftigen Ehescheidung werden mit dem Versorgungsausgleich alle während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften geteilt und den jeweiligen Rentenkonten der Ex-Partner gut geschrieben. Das bedeutet für den Partner, der Rentenanteile abgeben musste, eine geringere Rente.

Die Übertragung von Rentenanwartschaften ist in aller Regel endgültig. Man bekommt deshalb seine übertragenen Rentenanteile auch dann nicht zurück, wenn der Ex-Partner, der ausgleichsberechtigt war, vorzeitig stirbt.

Ausnahme: Die Rente des Ausgleichspflichtigen wird auf Grund des Versorgungsausgleichs dann nicht gekürzt, wenn der ausgleichsberechtigte geschiedene Partner vor seinem Tod höchstens 36 Monate Rente aus dem Versorgungsausgleich erhalten hat. In diesem Fall muss man bei seinem Rentenversicherer einen Antrag auf die volle Rente stellen

Nun zunächst einmal Dank an Primus dass überhaupt jemand Antwortet. Es ist auch leider schon ein paar Tage her, als ich diese Frage ins Internet gestellt habe. Denoch möchte ich erneut Antworten.

Man Zittiert Punktgenau das was im Gesetz darüber steht. Es ist aber für mich zu Technokratisch. Es gibt so viele Gesetze die in ihrer Komplexheit und § und Nebenparagrafen für den Normalbürger nie Verständlich sein wird. Denn so wie Sie es in ihrer Antwort an mich so Niederschreiben hat das nichts mit meinen persönlichen Erfahrungen zu tun.

Zunächst einmal ist es bei mir ja so. Ich bin 1966 ins Berufsleben eingetreten. Dann habe ich 1974 bei einem Großkonzern angefangen der eine Betriebsrentenreglung für seine Mitarbeiter vorsah. Die ersten vier Jahre daraus stehen mir alleine zu. Im Jahr 1978 habe ich geheiratet. Meine Frau hat nun die ersten 2 Jahre noch mitgearbeitet wurde aber dann Arbeitslos. Sie bezog das damals für ein Jahr noch gültige Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt. Sie war aber weder vom Arbeitsamt noch von mir dahingehend zu Überzeugen sich einen Anschlussjob zu suchen. Dies wäre für mich von tragender Bedeutung wenn es das Gesetz so nicht gäbe. Ich möchte das auch begründen. Ich spreche hier von einem Zeitrahmen von vier Jahren bis unser erstes Kind geboren wurde. Es ist aber meine persönliche Meinung die ich ja leider nicht so ohne weiteres verändern kann. Nun könnte man ja sagen,warum hat der damals nicht mehr Druck gemacht. Aber was soll man dann machen als Reden und das habe ich im laufe der Jahre immer mal in dieser Beziehung gemacht. Sei es drum es ist zunächst heutzutage nicht zu ändern. Tatsächlich ist es aktuell so, dass wir uns ja 2004 getrennt haben. Da ich immer noch nicht Geschieden bin, aber die Kinder von 2004 bis 2010/11 bei mir wohnen hatte, werde ich wohl die Rentenpunkte dafür erhalten ? Sicherlich wird sich diese Zeit auch auf meine Betriebsrente auswirken. Das sind dann weitere sieben Jahre. Also ich sehe es so, dass wenn im Versorgungsausgleich Ansprüche auszugleichen sind betreffen die, Die Zeit von 1978 bis 2004 also auch ohne Scheidung 26 Jahre. Ich denke alles in allem hat nach gültiger Rechsauffassung meine Frau einen Anspruch auf eine Rentenhöhe die sich zwischen 300 & 400 € bewegen dürfte. Allerdings lebt Sie mit einem Partner zusammen der in etwa genauso Alt ist. Dieser wird wohl auch eine Rente beziehen. Ich vermute mal, dass meine Frau 2015 mit 60 die Rente einreichen wird. Dann wird es auf ihre Rente ja auch Abschläge geben. Das aber schmälert nocheinmal meine Rente nach Scheidung und Versorgungsausgleich. Ich denke, dass iher neuer Partner dann ebenfalls verfrüht die Rente beantragt. Auch er wird sich dann mit Abschlägen abfinden müssen. Derzeit leben beide von Hartz vier. Ich vermute mal, dass beider Renten also die übrigbleibende Rente bei ihr dann noch etwa 250 € ausmachen werden. Zusammengenommen hätten beide aber dann vielleicht eine Rente in etwa wie jetzt Hartz vier ? Aber bedingt durch den Versorgubngsausgleich aus normaler und Betriebsrente für 26 Ehejahren dann doch ein Rentnerdasein wofür ich 28 Jahre lang Schicht gemacht habe.

Ja und ich finde es mit verlaub zum Ko...n, dass man vom Vater Staat so abgezockt wird. Ich gehe mal davon aus, dass der Versorgungsausgleich bei mir so um 1.000 € liegen würde wäre ich Geschieden. Das wären rund 60.000 € gewesen bis meine Frau 60 wird. Gehe ich mal bis zum 63 Lebensjahr wären das schon 94.000 €. Nun könnte es ja sein, dass ich 10 Jahre meine Frau überlebe dann wären es witer 120.000 € für die Staatskasse. Und Frage, was bekam ein westdeutscher Rentner dieses Jahr an Rentenerhöhung.