Wie kann ich eine Hausfinanzierung überschreiben, trotz Einverständnis des Teilhabers auf dem Papier?

5 Antworten

Sorry, aber diese Sachverhaltsschilderung ist - zumindest bei mir - völlig unverständlich. Ich schreibe mal nieder, was ich verstanden habe:

Du und deine Mutter haben vor Jahren ein Haus gebaut, worauf auch immer. Wem dieses Haus und wem der Boden, auf dem es steht gehört, ist nicht bekannt, weil du es nicht verraten hast.

Der Bruder hat den Hausbau finanziert, indem er ein Darlehen - von wem auch immer - aufgenommen hat. Tatsächlich zahlt aber nicht der Bruder das Darlehen ab, sondern du mit der Mutter. Der Bruder hat die auf ihn lautende Verbindlichkeit nie getilgt und auch Zinsen nie gezahlt.

Aber .... was bitte willst du jetzt?

Das Grundstück wurde damals mit finanziert. Mein Bruder hat nur die Finanzierung mit meiner Mutter unterschrieben, damit es für Mama einfacher war das Darlehen von der Bank zu bekommen. Mein Bruder wohnte nie mit uns in diesem Haus. Nur ich und meine Mama. Wir beide sind es auch die Monat für Monat den Kredit bei der Bank tilgen. Nun ist das Hause schon fast abbezahlt und meine Mutter möchte, dass mein Bruder seinen (auf Banküberfällen eingeteilten Teil) an mich abgibt, weil ich die Bude ja schon fast abbezahlt habe. Er hingegen möchte, dass es so bleibt wie es ist. Wenn ich den Teil, der auf Papier ihm zusteht abbezahle, will er mir diesen verkaufen. Hat er Ansprüche? Auch wenn er nie bezahlt hat?

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@Enemenemiste

Was hat das zu bedeuten:

 auf Banküberfällen eingeteilten Teil

Kann es sein, daß der Bruder meint, Erbansprüche zu haben.

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@Angelsiep

Also bei Banküberfällen beteilige ich mich nicht.

Richtig Kriminelle überfallen keine Bank - sie gründen eine.

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Das Grundstück wurde damals mit finanziert. Mein Bruder hat nur die Finanzierung mit meiner Mutter unterschrieben, damit es für Mama einfacher war das Darlehen von der Bank zu bekommen. Mein Bruder wohnte nie mit uns in diesem Haus. Nur ich und meine Mama. Wir beide sind es auch die Monat für Monat den Kredit bei der Bank tilgen. Nun ist das Hause schon fast abbezahlt und meine Mutter möchte, dass mein Bruder seinen (auf Banküberfällen eingeteilten Teil) an mich abgibt, weil ich die Bude ja schon fast abbezahlt habe. Er hingegen möchte, dass es so bleibt wie es ist. Wenn ich den Teil, der auf Papier ihm zusteht abbezahle, will er mir diesen verkaufen. Hat er Ansprüche? Auch wenn er nie bezahlt hat?

Ich verstehe den Sachverhalt immer noch nicht ganz... Wer steht denn nun eigentlich im Grundbuch? Wem gehören das Grundstück und das Haus?

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@Luscinia

Meine Mutter und mein Bruder stehen im Grundbuch. Aber ich und meine Mutter zahlen das Darlehen und wohnen auch drin. Er hat noch nie hier gewohnt, und noch nie etwas bezahlt.

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Enemenemiste:

Nach deiner Schilderung ist das Darlehen zur Finanzierung der Kosten für den Hausbau schon fast abbezahlt. Nach Tilgung des gesamten Darlehens hat sich die angebl. persönliche Schuldhaft oder Bürgschaft deines Bruders, der zur Tilgung und Zinszahlung keinen Cent beigetragen hat,  ohnehin erledigt.

Ich verstehe nicht, was dein Bruder, der nicht Miteigentümer ist und keine Ansprüche aus dem Darlehen gegen dich  hat, überhaupt verkaufen möchte.

Im übrigen wäre es Sache des Darlehensgebers, einen Schuldnerwechsel und damit verbunden eine Schuldhaft-/Bürgschafts-Entlassung deines Bruders zu genehmigen.

M.E. blufft dein Bruder.

Du schreibst in Deinen Kommentaren u.a.

den Teil, der auf Papier ihm zusteht

Was soll das für ein Teil sein? Ist Dein Bruder als Eigentümer oder als wer sonst im Grundbuch eingetragen? Wäre schön, wenn Du diese Fragen mal beantwortest.

Sorry, dass es solange gedauert hat....

Ja, meine Mutter meint, er wurde im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen. Und nun? Ich hab nie gedacht, dass ich mich mit solche. Sachen befassen muss.... Traurig, dass solche Dinge zwischen Brüdern passieren....

Lg 

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@Enemenemiste

Du bist ja offenbar schon als Teileigentümer eingetragen. Dann ist Deine nächste Aufgabe, dass Du Dir den Grundbuchauszug beschaffst (kostenpflichtig) bzw. Einblick in das Grundbuch verschaffst (kostenfrei). Dort siehst Du genau, wer als Eigentümer und als Gläubiger eingetragen ist.

Wenn Du nicht als (Teil)Eigentümer eingetragen bist, bekommst Du beim Grundbuchamt nichts, sondern mußt Deine Mutter "vorschicken" oder sie muss  Dir eine Vollmacht zur Grundbucheinsichtnahme oder -kopieeinholung erteilen.

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Bevor Sie Ihre Gedanken weiter verfolgen sollten Sie sich über einige grundsätzliche Dinge im Klaren sein. Die Kosten eines Hausbau /Immobilienerwerbs trägt der Eigentümer d. h. Nutzer der Immobilie. Im Normalfall ist der Eigentümer auch der Darlehensnehmer. Der Kaufvertrag mit allen Einzelheiten muss (zumindest in Deutschland) über einen Notar erfolgt sein. Eine Überschreibung, auch innerhalb der Familie stellt ein Eigentumswechsel dar, muss erneut mit Zustimmung des Darlehensgeber über einen Notar beurkundet, im Grundbuch geändert werden und ist mit weiteren Kosten verbunden. 

Danke für die Antwort,

Das alles wissen wir und es ist auch kein Problem.....

Unser Problem ist es, dass mein Bruder nicht abgeben möchte. Sondern ich seinen Anteil abkaufen soll, nachdem ich jahrelang dafür bezahlt habe.

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