Scheidungseinreichung im Trennungsjahr

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Der Versorgungsausgleich geht ab dem Datum der Heirat, bis der Scheidungsantrag bei Gericht eingeht. Wenn Du also den Antrag früher beim Gericht einreichst, dann ist der Versorgungsausgleichszeitraum weniger. Und wenn Du abgeben mußt, wäre es günstiger für Dich, würde SIE abgeben müssen, wäre es günstiger für Deine zukünftige Ex-Frau,