Mitbewohner der die Miete nicht zahlt?
Hallo, ich bin gemeinsam mit meiner damaligen Lebensgefährtin in eine Wohnung gezogen. Beide haben den Mietvertrag unterschrieben und stehen drin. Nun ist es so das wir uns wegen vielen Streitereien die dazu führten das sogar unser gemeinsames Kind in obhutnahme aus dem Haushalt entfernt wurde. Nun sind wir seit Januar getrennt doch weder bekomme ich Miete noch Strom noch sonst was bezahlt von ihr. Das Jugendamt sagt ganz klar das mein Kind wieder zu mir kann wenn wir getrennt voneinander Leben. Die Kaution der Wohnung habe ich geleistet und zahle die Leih schuld noch bis August bei einem Freund ab. Alle Möbel und der größte Teil des Hausrates gehören mir. Einen Anwalt kann ich mir finanziell nicht leisten da ich alle Kosten für eine große Wohnung allein trage, den wenn ich dies nicht tun würde dann könnte der Vermieter auch mich zur Verantwortung der ausstehenden Zahlung ziehen. Demnach meine Frage: Wie werde ich diese Person auf legalem, außergerichtlichen und anwaltslosen Wege aus meinem Haushalt, und bin ich verpflichtet ihr weiterhin Strom und sanitäre Anlagen zu bieten?
Aus meiner Sicht Nein, da sie sich absolut an Kosten unbeteiligt und meiner Meinung nach könnte ich es als Besetzung werten. Hausbesetzer haben meines Wissens nach auch kein Rech auf fließend Wasser und Strom. Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.
LG Marc
3 Antworten
Ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag kann auch nur gemeinschaftlich gekündigt werden. Bedeutet für Dich Du musst sie u.U. auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.
Soweit Dir die wirtschaftlichen Mittel fehlen kannst Du je nach Einkommen einen Beratungshilfeschein erhalten :
https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf
Inwieweit der Vermieter folgend gewillt ist, mit Dir einen neuen Vertrag einzugehen, musst Du mit diesem klären.
Das habe ich schon geklärt und es sieht sehr gut hierfür aus. Prozesskosten Hilfe Antrag habe ich schon runter geladen und ausgefüllt. Weiß halt nicht in wie weit ich damit durch komme wegen meinen finanziellen Verhältnissen. Doch Danke für die Antwort, sie lässt mich leider klarer sehen das es wohl doch nur den Weg übers Gericht gibt.
Ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden. Unterschreibt deine Ex die Kündigung nicht musst du auf Unterschrift klagen.
Willst du die Wohnung für dich allein, entscheidet der VM darüber, ob er dir die Wohnung allein überlässt. Würdet ihr statt Kündigung zu einer Vetragsänderung greifen müssen alle Parteien, Du, Ex und VM diesem zustimmen.
Kurz: wenn sich deine Ex Quer stellt, bist du am A...
Deine Ansicht ist FALSCH!
Deine Ex ist Mitmieterin und ihr steht gem. dem mit dem Vermieter geschlossenen Mietvertrag ebenfalls die Wohnung zu.
Euer Krieg interessiert niemanden, schon gar nicht den Vermieter, der will die vertraglich vereinbarte Miete haben.
Und wie Du schon richtig festgestellt hast, haftet ihr gesamtschuldnerisch!
PS:
Das arme Kind!
Und Du willst jetzt die Steckdosen in ihrem Bereich vom Netz nehmen und Bad und Küche absperren?
Nicht ganz so. Mein privater Bereich hängt an Küche und Bad zusammen dran. Deshalb weiß ich nicht in wie weit ich diesen Raum schließen darf oder ob überhaupt. Was den Strom betrifft, ganz klar ja. Da habe ich schon die Information bekommen das ich nicht verpflichtet bin für irgendwen Strom zu bezahlen, da diese Kosten auch nicht mit dem Mietvertrag verbunden sind. Dies ist ein Vertrag den ich alleine aufgesetzt habe und demnach auch über die etwaigen Regelungen selbst richten bzw gerichtet werden darf.
Nicht das ich hier missverstanden werde. Ich bin kein rachsüchtiger oder gemeiner Mensch. Nur werde ich gerade auf extreme Art ausgenutzt und suche einen weg mich zu verteidigen, zu schützen und am wichtigsten mein Kind wieder zu mir nach Hause holen zu können.
Grüße Marc
"Deshalb weiß ich nicht in wie weit ich diesen Raum schließen darf oder ob überhaupt"
Die Ex ist gleichberechtigte Mitmieterin, Mitmieterin auch dieser Räume!
Oja...das arme Kind. Glaubst gar nicht was ich hier deshalb kämpfen darf weil meine ex null Einsicht zeigt.
Die Frage war nicht ob sie als Mitbewohnerin weiter hier bleiben darf, denn das darf sie. Die Frage ist bin ich verpflichtet ihr was zu bieten für das ich alleine zahle? mmerhin ist es so das wenn ich selbst nicht zahlen würde mir man den Strom und gar die Wohnung nehmen würde