Rechnung schreiben nach $13Abs. 2 Nr. 4? Sub nem anderem Sub in Deutschland?

Ein Subunternehmen (Firma B) einer Meisterfirma (Hauptauftragnehmer z.b Dachdecker) in Deutschland beauftragt einen weiteren Subunternehmer (C) auch aus Deutschland und verlangt, das diese nach $13Abs. 2 Nr. 4? ihm einen Nachweis erbringt und diesen auch in der Rechnung vermerkt.

Diesen ( C) Beantragt bei seinem Finanzamt und erhält eine Nachweis.

Was bedeute das nun in der Praxis das Leistende Subunternehmer (C) also der mit der Bescheinigung keine MwSt mehr in der Rechnung ausweisen darf? Laut der bescheiningug vom Finanzamt ist der ja Steuerschuldner!

Ich lese aber immer das er keine MwSt ausweisen muss aber er der Steuerschuldner ist.

Würde ja bedeute am ende Zahlt er dann aus eigener Tasche die 19 % Vorsteuer???

Ich blicke da echt nicht durch....

Schreibt C nun mit oder ohne MwSt Rechnung?

Hier ist es ja auch ein ausländische unternehmen?? und keine D wie in meinem Beispiel..

Bauleistungen
Bauleistungen, einschließlich Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen (ausgenommen sind Planungs- und Überwachungsleistungen)
Unternehmer, der selbst Bauleistungen erbringt
§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG
Wie die Rechnung zu stellen ist und wer die Umsatzsteuer zahlen muss
Der Unternehmer, der eine Leistung erbringt, ist Schuldner der Umsatzsteuer. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, und zwar dann, wenn der Leistungsempfänger gemäß § 13b UStG Schuldner der Umsatzsteuer wird. Er ist dann verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.

https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/wechsel-der-steuerschuldnerschaft/steuerschuld-geht-auf-leistungsempfaenger-ueber_190_303212.html

Es handelt sich nicht um ein Wahlrecht! Ist der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer, dann schuldet nur er die Umsatzsteuer und nicht der leistende Unternehmer. Der leistende Unternehmer darf beim Wechsel der Steuerschuldnerschaft in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Weist er sie trotzdem aus, handelt es sich um einen unberechtigten Ausweis der Umsatzsteuer. Diese unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer muss er zusätzlich zahlen, solange er seine Rechnung nicht berichtigt.
rechnung, selbständig

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